Strom-Aufstand im Gäu: Warum Kestenholz gegen Repower klagt – und Fulenbach abwartet
Energie Kestenholz zieht vor Gericht. Verwaltungsratspräsident Andy Winiger hat für Oktober eine Klage gegen den Bündner Energiekonzern Repower angekündigt, um aus einem zehnjährigen Stromliefervertrag auszusteigen oder massiv tiefere Konditionen zu erzwingen. Mit einem Gesamttarif von 45,88 Rappen pro Kilowattstunde im kommenden Jahr hält Kestenholz den unrühmlichen Rekord für den höchsten Strompreis der Schweiz. Während Fulenbach in einer verblüffend ähnlichen Vertragssituation steckt, verzichtet die dortige Elektra auf den Klageweg. Ein Blick auf die Hintergründe zweier beinahe Nachbargemeinden im Gäu.

Der fatale Zehnjahresvertrag aus dem Krisenjahr 2022
Die Wurzeln des Streits liegen im Sommer 2022. Mitten im europäischen Energieschock lief der bisherige Liefervertrag von Kestenholz aus. Um nicht in eine existenzbedrohende Notversorgung zu geraten, unterschrieb der damalige Verwaltungsrat von Energie Kestenholz bei Repower – dem einzigen Versorger, der überhaupt ein Angebot unterbreitete. Die Bedingungen erwiesen sich im Nachhinein als Fessel: Ein Zehnjahresvertrag von 2023 bis Ende 2032 mit einem reinen Energiepreis von 23 Rappen pro Kilowattstunde.
Vollends eskaliert ist die Lage durch die vorbildliche Eigeninitiative der Bevölkerung. Um den hohen Kosten zu entgehen, installierten Liegenschaftsbesitzer auf rund 200 der 650 Gebäude im Dorf Solaranlagen. Was ökologisch sinnvoll ist, wurde vertraglich zur Kostenfalle: Eine starre Mindestbezugsklausel («Take-or-Pay») verpflichtet Kestenholz zu Strafzahlungen für nicht abgenommenen Strom. Weil die PV-Anlagenbesitzer ihren Strom selber brauchen, beziehen sie logischerweise weniger von Energie Kestenholz. Das ist eigentlich auch der Sinn von privaten PV-Anlagen. Doch dort führt das zu einem "Unterverbrauch". Dieser Unterverbrauch treibt den Strompreis für 2027 um weitere drei Rappen in die Höhe. Für Winiger ist das Mass voll: Das krasse Missverhältnis rechtfertige eine richterliche Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
Fulenbach: Gleiche Laufzeit bis 2032, andere Taktik
Pikant ist der Seitenblick ins unweit entfernte Fulenbach. Auch die dortige Elektra Fulenbach beschaffte 2022 über Repower und sitzt in einem Zehnjahresvertrag bis 2032 fest. Die Laufzeit des Vertrags ist unbekannt. Doch, dass der Vertrag wohl nicht kürzer läuft, belegt der unveränderte Energiepreis: Auch für 2026 und 2027 verharrt die reine Energiekomponente wie in den Vorjahren bei 19,00 Rappen pro Kilowattstunde.
Dennoch reicht Fulenbach keine Klage ein. Der Grund liegt zum einen in der Tatsache, dass die Elektra Fulenbach die öffentliche und transparente Diskussion über den damals abgeschlossenen Vertrag bis heute scheut, wahrscheinlich, weil man das Fehlen einer juristisch harten Ausstiegsklausel übersehen hat. Zum anderen gibt es juristische Hürden: Mit einem Gesamttarif von rund 35 Rappen gehört Fulenbach zwar schweizweit zu den 60 teuersten Gemeinden (von über 2100), erreicht aber nicht die extremen Spitzenwerte von Kestenholz. Gerichte verlangen für den ausserordentlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit (Clausula rebus sic stantibus) ein untragbares Missverhältnis. Zudem greift die Strafklausel für Unterverbrauch in Fulenbach nicht in derselben Härte.
Doch Fulenbach hat ein zusätzliches Problem. Immer mehr Kunden mit PV-Anlagen sind sauer wegen tiefen Einspeisevergütungen und den landesweit höchsten Pauschalen (180 Franken) für den Messpunkt (Zähler). Immer mehr PV-Anlagenbesitzer wandern deshalb zum Anbieter stromkonto.ch ab. Damit verliert die Elektra Fulenbach lokale Kraftwerke. Den billigen Strom dieser lokalen PV-Anlagen kann die Elektra Fulenbach nicht mehr teuer an die Normalkunden verkaufen, sondern muss für letztere den Einkaufspreis bei Repower bezahlen. Die Marge bricht Schritt für Schritt zusammen.
Für die Fulenbacher Verantwortlichen ist das Abwarten auf eine Gerichtsentscheidung zum Fall Kestenholz eine nüchterne Risikoabwägung: Kestenholz übernimmt das volle finanzielle und prozessuale Risiko als juristischer Eisbrecher. Und Fulenbach schaut von der Seitenlinie her zu. Sollte Kestenholz vor Gericht eine Vertragsanpassung erwirken oder Repower zu einem aussergerichtlichen Entgegenkommen zwingen, profitiert zwangsläufig auch Fulenbach (und allfällige weitere Energieversorger mit ähnlichen Verträgen) – ohne zuvor finanzielle Mittel in jahrelangen Gerichtsinstanzen riskiert zu haben. Gut möglich und nicht ganz ausgeschlossen ist, dass am Schluss nur Kestenholz vom Gang vor Gericht profitiert und alle anderen nicht. Denn letztlich ist immer selber schuld, wer Langzeit-Verträge ohne knallharte Ausstiegsklausel unterschreibt.
Das Solothurner Dilemma der kleinen Elektras
Der Konflikt wirft ein Schlaglicht auf ein kantonales Phänomen: die strukturelle Überforderung kleiner Verteilnetzbetreiber. Der Kanton Solothurn ist historisch geprägt von einem dichten Flickenteppich eigenständiger Dorf- und Genossenschafts-Elektras. Was jahrzehntelang dank schlanker Milizverwaltung und günstiger Altverträge für tiefe Preise sorgte, entwickelte sich in der Krise zum Klumpenrisiko.
Die Zeiten haben geändert: Das Stromversorgungsgesetz wird rasend schnell immer anspruchsvoller. Die Märkte sind volatil. PV-Anlagenbesitzer haben Möglichkeiten, sich in Gemeinschaften mit Nachbarn etc. zusammen zu schliessen oder den Strom virtuell bei stromkonto.ch zu speichern. Zudem werfen die bilateralen Verträge III mit der EU, darunter ein neues Stromabkommen, ihre Schatten voraus. Mit dem Stromabkommen können Stromkunden ihren Stromversorger künftig frei wählen. Kleine Stromversorger, die ihre Kundinnen und Kunden heute sauer machen, dürften sie in ein paar Jahren mit Sicherheit an die Konkurrenz verlieren, sollte das Stromabkommen mit der EU angenommen werden.
Kleine Stromversorger haben kaum noch eine Zukunft im Kanton Solothurn
Fakt ist: Der Kanton Solothurn ist der viertteuerste Stromkanton der Schweiz. Die teuerste Stromgemeinde der Schweiz liegt im Kanton Solothurn. Dabei gelten für alle die selben gesetzlichen und markttechnischen Regeln. Kurz: Die Ursache dafür ist kein Zufall, sondern systembedingt und hausgemacht.
Kleine Versorger besitzen in der Regel keine eigenen Grosskraftwerke und müssen ihren gesamten Strom an den Märkten zukaufen. Während Grossversorger wie Primeo Energie, Regio Energie Solothurn oder die BKW Preisausschläge über riesige Kundenstämme und Tranchenkäufe über Jahre glätten, sassen im Sommer 2022 "Dorf-Verwaltungsräte" den professionellen Handelsteams internationaler Energiekonzerne gegenüber. Wertvolle Tage und Wochen vergingen nach dem Einmarsch der Russen in die Ukraine, bis die kleinen Strukturen an der nächsten Sitzung endlich merkten, dass man noch Strom kaufen müsste. Unter Zeitdruck fehlten die Instrumente, um langfristige Risiken wie Take-or-Pay-Klauseln oder juristisch harte Ausstiegsklauseln bei fallenden Märkten abzufedern. Dass die Märkte gleich schnell auch wieder nach oben steigen können, vergassen die Verantwortlichen.
Dass im Kanton Solothurn heute ausgerechnet dort die höchsten Strompreise bezahlt werden müssen, wo eigenständige Dorf-Elektras am Werk sind, ist die direkte Folge dieses Ungleichgewichts: Ein einziger Beschaffungsentscheid im falschen Moment bindet eine ganze Gemeinde für ein Jahrzehnt an astronomische Tarife.
Foto: Symbolbild von Michael Pointner auf Unsplash














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