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"Darf man auf "Fälleler" schiessen?"

vor 29 Minuten
3 Min. Lesezeit

Als «Fälleler» werden Gelegenheitsdiebe bezeichnet, gemäss Kriminalstatistik meist junge nordafrikanische Asylbewerber, die nachts oder in der Dämmerung systematisch Quartiere durchkämmen und an den Türfallen geparkter Autos ziehen. Finden sie ein unverschlossenes Fahrzeug vor, räumen sie es innert Sekunden leer. Da immer mehr Häuser mit Überwachungskameras ausgerüstet sind, werden solche Taten reihenweise gefilmt. Das hat einen Nachteil: Wenn Menschen sehen, wie häufig Kriminelle nachts um ihre Häuser schleichen, sorgt das für grosse Verunsicherung, Angst und wachsende Wut.



Wie das obige Video einer Überwachungskamera vom Montag, 12. Oktober 2026, aus Fulenbach (SO) zeigt, sind diese Kriminellen längst auch in Landgemeinden aktiv. Die Kamera in diesem Video hat übrigens nicht zum erstenmal einen "Fälleler" auf frischer Tat gefilmt - und wahrscheinlich auch nicht zum letzten mal. Dieses Auto war zwar offen, aber glücklicherweise befanden sich keine Wertsachen darin.


Polizeimeldungen über Festnahmen von "Fällelern" liest man in einigen Kantonen oft, in anderen selten. Doch das Problem ist überall gleich gross. Ja, die Bevölkerung hat sogar den Eindruck, dass einige Kantone die Dimension des Problems schlicht verschweigen. Viele Menschen bekommen das Gefühl, gar nicht ernst genommen zu werden. Wenn bald wöchentlich solche Typen um die Häuser lungern und niemand etwas dagegen unternimmt, wächst verständlicherweise die Angst, gerade bei alleinstehenden Frauen jeden Alters oder Familien mit Kindern. Und damit der Groll der betroffenen Menschen. Unter dem Deckel halten kann man das Problem längst nicht mehr, sind die Streifzüge der Täter durch die Quartiere in den nächsten Tagen doch jeweils das Tagesgespräch bei der betroffenen Dorfbevölkerung und es werden einander fleissig die Videos der vielen Überwachungskameras gezeigt.


Kürzlich hat ein anonymer Leser von soaktuell.ch in einem mittlerweile gelöschten Kommentar gefragt, ob man auf "Fälleler" auf privatem Grund eigentlich schiessen dürfe. Der Kommentar war zwar im Kontext eher ironisch gemeint, zeigt aber, wie machtlos die Bevölkerung dem "Schauspiel" zusehen muss.


Um sich wirksam zu schützen und im Verdachtsfall richtig zu handeln, gelten folgende Massnahmen:


  • Konsequent abschliessen: Verriegeln Sie Ihr Fahrzeug immer – auch auf dem eigenen Vorplatz, im Carport, in der Sammelgarage oder beim kurzen Halt beim Bäcker.

  • Türgriff manuell prüfen: Verlassen Sie sich nicht blind auf das Funkgeräusch des Schlüssels. Täter nutzen vereinzelt Störsender (Jammer), die das Verriegelungssignal blockieren. Ziehen Sie nach dem Drücken kurz von Hand an der Falle.

  • Keine Wertsachen im Wagen: Lassen Sie weder Portemonnaies, Bargeld, Elektronik noch Taschen, Jacken oder Rucksäcke sichtbar liegen. Für Fälleler reicht oft schon eine Sporttasche oder Münzgeld in der Mittelkonsole als Anreiz.

  • Keine Schlüssel zurücklassen: Lassen Sie weder Haus- noch Garagenschlüssel oder programmierbare Garagentoröffner im Auto. Diebe nutzen diese, um anschliessend in Einfamilienhäuser oder Keller einzudringen.

  • Fenster und Dach zu: Fenster und Schiebedächer immer vollständig schliessen.

  • Umfeld beleuchten: Bewegungsmelder und gute Aussenbeleuchtung an Carports oder Einfahrten schrecken Täter normalerweise ab. Im obigen Video hat aber auch Licht den Täter nicht von seinem Vorhaben abgehalten.

  • Verdächtige Personen im Quartier. Sofort Notruf 117 wählen: Informieren Sie bei verdächtigen Personen, die um parkierte Autos schleichen oder an Griffen manipulieren, unmittelbar die Kantonspolizei (Kapo Solothurn oder Kapo Aargau). Die Polizei ist auf solche Hinweise angewiesen, um Patrouillen gezielt anzusetzen.

  • Keine Selbstjustiz: Konfrontieren Sie verdächtige Personen nicht selbst. Bringen Sie sich nicht in Gefahr, sondern beobachten Sie aus sicherer Distanz.

  • Details merken: Notieren Sie Signalement (Kleidung, Statur, Fluchtrichtung) sowie Marke, Modell, Farbe und Kontrollschilder allfälliger Fluchtfahrzeuge.


Falls das Fahrzeug bereits durchsucht oder bestohlen wurde:


  • Spuren sichern: Fassen Sie im und am Fahrzeug möglichst wenig an, damit Spurensicherer der Polizei allfällige Fingerabdrücke oder DNA-Spuren sichern können.

  • Bankkarten sperren: Wurden Geldbeutel oder Karten entwendet, lassen Sie diese unverzüglich bei Ihrer Bank oder über den zentralen Sperr-Notruf sperren.

  • Anzeige erstatten: Bringen Sie den Vorfall bei einem Polizeiposten der Kantonspolizei zur Anzeige (Diebstahl aus unverschlossenem Fahrzeug ist strafbar nach Art. 139 StGB).


Video zVg. von der Redaktion bekannter Person. Aus Sicherheitsgründen verzichten wir auf Namen, Adressen oder Standorte.

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