Schiessplatz Gehren publiziert Schiesszeiten
Die Sektion Kreiskommando und Waffenplatz des Departements Volkswirtschaft und Inneres veröffentlicht neu die Schiesszeiten der Armee und der Kantonspolizei auf dem Waffenplatz Gehren in Erlinsbach (AG) im Voraus.
Departement Volkswirtschaft und Inneres AG
Neu veröffentlicht die Sektion Kreiskommando und Waffenplatz in Absprache mit der Gemeindebehörde Erlinsbach (AG) ab Ende Juli die Schiesszeiten auf dem Schiessplatz Gehren im Internet. Interessierte können unter www.ag.ch jeweils am Vortag (ab 15.00 Uhr) die geplanten Schiesszeiten des nachfolgenden Tages abrufen. Der Schiessplatz Gehren wird vor allem von der Armee wie auch von der Kantonspolizei während des ganzen Jahres intensiv genutzt. Diese Nutzung ist mit Lärmimmissionen und Gefahren verbunden.
Übungsplätze können auch für Freizeitaktivitäten genutzt werden
Auf allen Waffenplätzen der Schweiz steht die Nutzung durch die Truppe im Vordergrund. Das heisst, dass Waffen- und Schiessplätze grundsätzlich als Sperrgebiete gelten und jegliches Betreten und Befahren derselben verboten ist. In Zeiten, wo keine Schiessübungen stattfinden, und insbesondere an Wochenenden kann die Bevölkerung diese Übungsplätze für Freizeitaktivitäten nutzen. Wichtig ist dabei, dass sich Freizeitsportler, Hundeliebhaber, Reiter oder auch Spaziergänger an die bestehenden Regeln (Absperrungen befolgen, bestehende Wege nutzen, Grillplätze nur an definierten Orten usw.) halten. Diese sind jeweils auf den entsprechenden Informationstafeln vor Ort festgehalten.
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