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Im September werden Strompreise 26 bekannt: Beschiss bei Einspeisevergütungen für Solarstrom

  • Autorenbild: Redaktion soaktuell.ch
    Redaktion soaktuell.ch
  • 17. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 19. Juli

Viele Stromversorger in den Gemeinden sparen auf dem Buckel der Photovoltaik-Anlagen Besitzer. Sie zahlen für die Einspeisung von überschüssigem Solarstrom nur noch eine minimale Vergütung von ein paar Rappen pro Kilowattstunde. Begründung: Der Solarstrom sei bei Sonnenschein nichts mehr wert. Gleichzeitig aber verkaufen sie - ebenfalls bei Sonnenschein - den normalen Netzstrom (der angeblich nichts mehr wert sei) für über 30 Rappen pro Kilowattstunde an jene, die keine PV-Anlage haben. Beschissen werden alle, die PV-Anlagen-Besitzer und die normalen Strombezüger. Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE) zeigt in einem Whitepaper (.pdf) zu den Abnahmevergütungen für Photovoltaik-Strom auf, dass Verteilnetzbetreiber (VNB) weiterhin grossen Handlungsspielraum bei der Vergütung haben und keineswegs verpflichtet sind, bloss den Spotmarktpreis zu vergüten.


VESE


Symbolbild von Jeyaratnam Caniceus / pixabay.com
Symbolbild von Jeyaratnam Caniceus / pixabay.com

Gemäss Artikel 15 des Energiegesetzes (EnG) sind VNB zur Abnahme und Vergütung von PV-Strom verpflichtet. Der vom BFE publizierte harmonisierte Marktpreis, welcher den Spotpreis abbildet, ist lediglich ein Minimum und greift als Rückfallebene, wenn sich VNB und Produzent nicht einigen können. „Das Gesetz zwingt die Netzbetreiber nicht zur Anwendung des Mindestpreises“, betont VESE. „Es ist möglich und sinnvoll, stabile, kostendeckende Preise zu bezahlen.“


Anrechenbare Kosten klar geregelt

Die in die Grundversorgungstarife einrechenbaren Kosten sind in der Stromversorgungs-Verordnung (StromVV) geregelt:


  • Mit Herkunftsnachweis (HKN): Maximal die Gestehungskosten abzüglich Fördergelder

  • Ohne HKN: Maximal der harmonisierte Marktpreis oder die Minimalvergütung


Bei Abnahme mit HKN liegt die maximale Vergütung für PV-Anlagen ab Inbetriebnahme 2017 und bis 100 kW bei 10.96 Rp/kWh (mit Eigenverbrauch) bzw. 8.22 Rp/kWh (ohne Eigenverbrauch). Für grössere und/oder ältere Anlagen gelten gestaffelte Sätze zwischen 5.4 und 14.8 Rp/kWh. Die genauen, anrechenbaren Kosten zeigt das Whitepaper auf Seite 4. Wichtig zu wissen: Gemäss Auskunft des BFE gelten diese maximal anrechenbaren Kosten im Jahresmittel.


Weitere Optionen für Verteilnetzbetreiber

Verteilnetzbetreiber haben verschiedene, weitere Möglichkeiten, erneuerbaren Strom zu vergüten sowie dessen Absatz zu sichern:


  • Freiwillige Preisvereinbarungen mit Produzenten

  • Standardisierte Angebote

  • Power Purchase Agreements (PPA) für mehrjährige Verträge

  • Anpassung der Niedertarifzeiten

  • Investitionen in Quartierspeicher

  • Kritik am Marktpreis-Modell


VESE kritisiert das aktuelle Marktpreis-Modell als „äusserst unfair“. Der Preis werde massgeblich durch europäische Märkte bestimmt, der die Situation in der Schweiz nicht abbilde. „Schweizer PV-Produzenten anhand europäischer Marktpreise zu vergüten, widerspricht der Schweizer Energiestrategie“, so VESE.


Aufruf zu fairen Vergütungen
VESE sieht es als zentrale Aufgabe der Verteilnetzbetreiber, ihren Spielraum zu nutzen und unabhängigen Produzenten mindestens kostendeckende, stabile Vergütungen zu gewährleisten. Ein fairer Preis von etwa 10 Rp/kWh habe kaum spürbare Auswirkungen auf die Endverbraucherkosten, gewährleiste aber eine sichere, erneuerbare und einheimische Stromversorgung.

„Eine faire Vergütung trägt zur Umsetzung der Energiestrategie, zur Erreichung der Klimaziele und zur Sicherung der Energieversorgung in Krisenzeiten bei“, erklärt VESE. Unzureichende Vergütungen würden diese Entwicklung behindern und bestehende sowie künftige Investitionen gefährden.


Rolle der öffentlichen Hand

Da die meisten Verteilnetzbetreiber im Besitz der öffentlichen Hand stehen, sollte eine Förderung der erneuerbaren Stromproduktion innerhalb der Schweiz selbstverständlich sein. „Es kann nicht das Ziel sein, nur den günstigsten Strom einzukaufen, ohne Herkunft und Produktionsweise zu berücksichtigen“, so VESE.

2 Kommentare

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Marcel
18. Juli
Mit 5 von 5 Sternen bewertet.

Danke für diesen Beitrag. Bei einem Beispiel von mir wird mir 2.7 Rp + 1 Rp HKN vergütet und im gleichen Zug dem Nachbarn, hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt, Strom für ca. 22 Rp. verkauft. Kein Wunder verdient die CKW genug.

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Redaktion soaktuell.ch
Redaktion soaktuell.ch
18. Juli
Antwort an

Danke für den Kommentar, Marcel. Deshalb schreiben wir ja auch von "Beschiss". Das Wort "Betrug" wagten wir nicht zu verwenden. Aber hier ist wirklich politischer Handlungsbedarf.

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