Grosse Schieflage beim Strom: Warum auch Haushalte ohne Solardach die Solar-Petition unterschreiben sollten
An sonnigen Tagen speisen Hausbesitzer in den Kantonen Aargau und Solothurn sauberen Strom für Spottpreise von wenigen Rappen ins Netz ein. Gleichzeitig zahlen Mieterinnen, Mieter und Haushalte ohne eigenes Dach für ihren Strombezug weiterhin Gesamttarife von teilweise 25 bis 35 Rappen pro Kilowattstunde. Die Energieversorger argumentieren, privater Solarstrom sei zur Mittagszeit an der Strombörse praktisch wertlos – verrechnen den gebundenen Endkunden in der Grundversorgung für die reine Energiekomponente aber ein Vielfaches. Während Bundesbern nun plant, die gesetzliche Mindestvergütung für Kleinanlagen nach einer Übergangsfrist komplett zu streichen, droht der dezentrale Zubau abgewürgt zu werden. Die Petition «Stopp Kurzschluss-Politik beim Solarstrom» ist deshalb keineswegs nur das Anliegen von Hauseigentümern – sie geht jeden Haushalt im Land an.
Kommentar von soaktuell.ch

Wer an einem strahlenden Sommertag durch die Dörfer und Quartiere im Mittelland spaziert, sieht überall das gleiche Bild: Auf den Dächern glänzen die Photovoltaik-Module, Wechselrichter laufen auf Hochtouren, die Region produziert massenhaft sauberen Strom. Doch was als Vorzeigeprojekt der helvetischen Energiewende gefeiert wird, offenbart bei genauerem Hinsehen eine fundamentale Schieflage in der schweizerischen Strommarktordnung.
Asymmetrisches Risiko im geschützten Monopol
Das Szenario wiederholt sich an jedem sonnigen Mittag:
Der Kleinproduzent trägt das volle Marktrisiko: Überschüssiger Solarstrom wird von den lokalen Energieversorgungsunternehmen (EVU) für Spottpreise übernommen – oft für 3 bis 6 Rappen pro Kilowattstunde, an manchen Tagen rechnerisch gar für null.
Die physikalische Realität: Der Strom fliesst nicht über Hunderte Kilometer durch Hochspannungsleitungen. Er fliesst physikalisch den Weg des geringsten Widerstands – direkt in die Waschmaschine, die Wärmepumpe oder den Herd der benachbarten Mietwohnung oder des Hauses ohne PV-Anlage.
Die Rechnung für den Nachbarn: Dem Nachbarn ohne Solaranlage wird die Kilowattstunde mit dem regulären Grundversorgungstarif verrechnet.
Selbst wenn man Netzgebühren, Systemdienstleistungen und Abgaben sauber herausrechnet: Für die reine Energiekomponente verlangen die meisten Versorger in der Grundversorgung zwischen 10 und 19 Rappen. Dem privaten Produzenten nebenan speist man denselben Strom aber mit wenigen Rappen ab.
Das Argument der Versorger, dieser Strom sei am Spotmarkt zur Mittagszeit «nichts wert», offenbart eine bequeme Doppelmoral. Wenn die europäischen Grosshandelspreise steigen, wälzen die Versorger die Mehrkosten über drastische Tariferhöhungen postwendend auf die gefangenen Endkunden ab. Sinken die Marktpreise zur Mittagszeit durch den Boom der privaten Solaranlagen, trägt das Preisrisiko plötzlich allein der private Kleinproduzent. Das System privatisiert das Marktrisiko bei den Bürgern, während die Grundversorgung den Versorgern ein risikofreies Geschäftsmodell garantiert.
Flusskraftwerke auf dem Trockenen: Als Solarstrom das Netz stützte
Wie kurzsichtig die Behauptung ist, privater Solarstrom sei im Sommer ein «wertloser Überschuss», zeigte sich im Hitzesommer mit aller Härte. Während die Nachfrage nach Kühlung und Klimatisierung stieg, gerieten die traditionellen Flusskraftwerke wegen historischer Niedrigwasserstände unter massiven Druck:
Im Kraftwerk Birsfelden führte der Rhein zeitweise bis zu 65 Prozent weniger Wasser. Die Stromproduktion sackte um rund ein Drittel ab, streckenweise liefen nur noch zwei der vier Turbinen.
In Rheinau brach die Stromerzeugung um dramatische 60 Prozent ein.
Im Kraftwerk Eglisau-Glattfelden standen vier von sieben Turbinen still, wodurch die Erzeugung rund 35 Prozent unter das langjährige Mittel fiel.
Ein Blick an die Aare vor unserer Haustüre verdeutlichte die Lage: Am BKW-Kraftwerk Bannwil standen wegen des dramatisch tiefen Abflusses zeitweise zwei von drei Turbinen still. Wenige Kilometer flussabwärts, im Alpiq-Kraftwerk Ruppoldingen zwischen Boningen und Rothrist, lief die Anlage ebenfalls über weite Strecken auf halber Kraft.
Dass an diesen Hitzetagen im Schweizer Mittelland kein teurer Spitzenstrom aus dem Ausland zugekauft werden musste, lag massgeblich an den Hunderttausenden privaten Solardächern. Sie lieferten genau dann Höchstleistungen, als den grossen Laufkraftwerken das Wasser ausging. Diesen krisenfesten, CO₂-freien Sommerstrom als «Belastung» oder «wertlos» abzukanzeln, ist energiepolitisch fahrlässig.
Der demokratische Wortbruch beim Stromgesetz
Besonders stossend ist das politische Nachspiel in Bundesbern. Am 9. Juni 2024 sagte die Schweizer Stimmbevölkerung mit einer deutlichen Mehrheit von 68,7 Prozent Ja zum Stromgesetz (Mantelerlass). Das zentrale Versprechen an die Bevölkerung war unmissverständlich: Wer investiert, geniesst Investitionssicherheit. Gesetzliche Mindestvergütungen sollten Kleinproduzenten davor schützen, dass ihre Tarife bei Börsenschwankungen ins Bodenlose stürzen.
Kaum ist das Gesetz in Kraft, soll dieser Volksentscheid wieder geschleift werden. Im Windschatten der Verhandlungen über ein Stromabkommen plant der Bundesrat, die mühsam erkämpfte Minimalvergütung wieder abzuschaffen – ein Vorhaben, dem die Energiekommission des Ständerats (UREK-S) kürzlich mit hauchdünnem Stichentscheid zustimmte. Wer Bürger dazu bewegt, fünfstellige Summen in die dezentrale Energiewende zu investieren, um ihnen kurz darauf die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen, betreibt einen handfesten Vertrauensbruch.
Warum gerade Mieter und Nicht-PV-Besitzer unterschreiben sollten
Viele Mieterinnen, Mieter und Stockwerkeigentümer wiegen sich in falscher Sicherheit: «Was kümmert mich die Vergütung der Solaranlagenbesitzer?» Das ist eine fatale Fehleinschätzung. Drei Gründe sprechen dafür, dass gerade Haushalte ohne eigenes Dach die Petition unterstützen müssen:
Schutz vor teuren Notfall-Milliarden: Wenn sich Dachanlagen nicht mehr amortisieren lassen, bricht der private Zubau ein. Fehlt dieser dezentrale Strom, müssen mittelfristig Milliarden in hochsubventionierte Reservekraftwerke, fossile Übergangslösungen und überdimensionierte Spitzenlast-Infrastrukturen fliessen. Diese Kosten werden am Ende ausnahmslos über Netzzuschläge und Abgaben auf alle Stromrechnungen überwälzt.
Druck auf eine transparente Tarifstruktur: Solange Versorger günstigen Überschussstrom fast zum Nulltarif einsammeln und gleichzeitig hohe Beschaffungskosten in der Grundversorgung geltend machen können, fehlt jeder Anreiz für eine marktgerechte Entlastung der Mieter. Faire, verbindliche Mindeststandards zwingen die EVU zu einer konsistenten, transparenten Preiskalkulation im gesamten Verteilnetz.
Verlässlichkeit der Politik: Wer heute tatenlos zusieht, wie Bürger, die im Vertrauen auf politische Zusagen investiert haben, im Regen stehen gelassen werden, darf sich nicht wundern, wenn künftige Sparrunden und Kostenwälzungen morgen direkt die Konsumenten und Mieter treffen.
Jetzt handeln: Frist läuft bis 30. November 2026
Gegen diesen energiepolitischen Rückschritt wehrt sich die Interessengemeinschaft Solar Friends mit der Petition «Stopp Kurzschluss-Politik beim Solarstrom». Sie fordert das eidgenössische Parlament auf, die bundesrätlichen Kürzungspläne zu stoppen und verlässliche, existenzsichernde Regeln für die Stromeinspeisung festzuschreiben.
Das Ziel sind mindestens 50'000 Unterschriften bis zum 30. November 2026. Unterstützt wird die Initiative von einem breiten Bündnis aus Branchen- und Konsumentenorganisationen, darunter Swissolar und die Schweizerische Energie-Stiftung (SES).
Wer sich gegen die einseitige Risikoabwälzung der Versorgungsmonopole und für eine verlässliche Energiepolitik wehren will, setzt jetzt ein Zeichen.
👉 Hier direkt online unterschreiben: www.solar-friends.ch













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