Erstes Monitoring zur Armutssituation im Kanton Solothurn
Das erste kantonale Armutsmonitoring liefert detaillierte Zahlen zur Armut im Kanton Solothurn. 2022 lebten über 10'000 Personen oder 3,9 Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze, 12,6 Prozent waren armutsgefährdet. Der Regierungsrat hat weitere Abklärungen in Auftrag gegeben und will Massnahmen gegen die Armut prüfen.

Das erste Armutsmonitoring für den Kanton Solothurn liefert detaillierte Erkenntnisse zur finanziellen Situation der Bevölkerung. Die Berner Fachhochschule (BFH) hat die Untersuchung in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich durchgeführt. Sie stützt sich auf bestehende Daten und Befragungen aus dem Jahr 2022.
Über 10'000 Personen von Armut betroffen
Gemäss dem Monitoring waren 2022 im Kanton Solothurn über 10'000 Personen (3,9 Prozent) der untersuchten Bevölkerung armutsbetroffen. Das heisst sie lebten in Haushalten mit einem Einkommen unter dem sozialen Existenzminimum. Über 33'000 Personen (12,6 Prozent) waren armutsgefährdet.
Besonders von Armut betroffen oder gefährdet sind unter anderem Alleinerziehende und alleinlebende Personen, Haushalte mit minderjährigen Kindern, Personen ohne Berufsabschluss, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie die Migrationsbevölkerung aus Drittstaaten (ausserhalb EU und EFTA). Die meisten armutsbetroffenen Personen leben in den Städten Olten, Grenchen und Solothurn. Teilweise weisen auch kleinere Gemeinden hohe Anteile auf.
Die Ergebnisse zeigen zudem, dass Sozialleistungen wesentlich zur Reduktion von Armut beitragen. Gleichzeitig beziehen gemäss Schätzung 31 bis 46 Prozent der Personen im erwerbsfähigen Alter keine Sozialhilfe, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Auch die Wohnsituation ist für Haushalte mit tiefen Einkommen eine besondere Herausforderung. Sie sind überdurchschnittlich stark durch die Wohnkosten belastet.
Regierungsrat beauftragt weitere Abklärungen
Der Regierungsrat anerkennt das Armutsmonitoring als wichtige Grundlage für die Ausarbeitung einer kantonalen Armutspolitik. Er sieht weiteren Abklärungsbedarf für allfällige Massnahmen bei der Bekämpfung von Familien- und Kinderarmut, beim Nichtbezug von Sozialhilfe sowie beim Thema Wohnen. Der Regierungsrat hat das Amt für Gesellschaft und Soziales beauftragt, diese Bereiche vertieft zu prüfen und ihm Bericht zu erstatten. Dabei sollen die zuständigen Stellen von Kanton und Gemeinden einbezogen werden.
Weiter hat der Regierungsrat beschlossen, das kantonale Armutsmonitoring künftig regelmässig durchzuführen. Das nächste Monitoring soll bis Ende 2029 vorliegen und anschliessend alle vier Jahre fortgeführt werden.
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Foto: Symbolbild von Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de













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