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Bundesrat befreit Kosovarinnen und Kosovaren von der Visumspflicht

17. Mai 2023
1 Min. Lesezeit

Ab dem 1. Januar 2024 können kosovarische Staatsangehörige für Kurzaufenthalte ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen. Die Befreiung von der Visumspflicht gilt auch für die Schweiz. Der Bundesrat hat am 17. Mai 2023 die nötige Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) verabschiedet.


SEM

Symbolbild von Rainer Sturm / pixelio.de


Kosovo hat die Voraussetzungen für die Visumsbefreiung in Bezug auf Sicherheit, Grenzkontrollen und Migrationsmanagement erfüllt. Deshalb haben das Europäische Parlament und der EU-Rat am 19. April 2023 eine Schengen-Verordnung verabschiedet, welche Kosovarinnen und Kosovaren von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte von maximal 90 Tagen befreit. Voraussetzung ist der Besitz eines biometrischen Reisepasses. Als Schengen-Land hat sich die Schweiz verpflichtet, Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes zu übernehmen.

Visumspflicht für Erwerbstätige

Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz ist weiterhin ein Visum erforderlich. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird kosovarischen Staatsangehörigen nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sie beruflich gut qualifiziert sind und dass auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt sowie in den EU/EFTA-Staaten keine gleichwertigen Arbeitskräfte gefunden werden können. Zudem müssen die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.


Die Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung erfordert eine Anpassung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV). Diese Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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