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Windisch: Unterkunft für unbegleitete minderjährige Asylsuchende öffnet Anfang September

Aufgrund der erwarteten Zuweisungen von rund 270 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) im Jahr 2023 durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) benötigt der Kantonale Sozialdienst (KSD) Aargau zusätzliche Unterkunftsplätze. Der KSD beabsichtigt deshalb, die UMA-Unterkunft an der Mülligerstrasse 11 in Windisch Anfang September 2023 zu eröffnen.


DGS

Symbolbild von kalhh / pixabay.com


Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat dem Kanton Aargau bis Ende Juni 2023 insgesamt 150 unbegleitete minderjährigen Asylsuchenden (UMA) zugewiesen. Bis Ende Jahr rechnet der Kantonale Sozialdienst (KSD) basierend auf den Prognosen des SEM mit weiteren rund 120 UMA-Zuweisungen. Um den Bedarf an Plätzen zu decken, konnte der KSD durch Leistungsvereinbarungen mit der "Sofa Stiftung – Für Kinder, Jugendliche und Familien" (Windisch), dem Verein "Lernwerk" (Vogelsang/Gebenstorf) und Erweiterungen in bestehenden Unterkünften in Aarau und Unterentfelden über 100 zusätzliche Plätze schaffen. Um alle vom Bund zugewiesenen UMA aufnehmen zu können, benötigt der KSD jedoch weitere Plätze. Deshalb wird er die Unterkunft an der Mülligerstrasse 11 in Windisch Anfang September 2023 eröffnen. In der Unterkunft können künftig bis zu 50 UMA untergebracht werden.

Das Gebäude an der Mülligerstrasse 11 besteht aus 26 Wohneinheiten; davon sind 22 Ein- und Eineinhalbzimmerwohnungen. 16 Wohnungen/Zimmer stehen zurzeit leer. Andere sind noch bewohnt. Der KSD wird die Zwischennutzung der Liegenschaft als UMA-Unterkunft ab September 2023 starten. Die Belegung der freien Wohnungen erfolgt schrittweise und ist abhängig von den Zuweisungen durch das SEM. Der KSD ist zurzeit mit der Rekrutierung des Mitarbeiterteams, das die UMA rund um die Uhr, auch an den Wochenenden, betreuen wird, beschäftigt.


Die Gebäude an der Mülligerstrasse 13 und der Zelglistrasse 9 mit 6 Vier- und Viereinhalbzimmerwohnungen und einer Zweizimmerwohnung werden noch bewohnt und sind vorerst auch nicht Teil der Zwischennutzung.

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