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Stadtklima-Initiative: Zofinger Stadtrat hat richtig entschieden

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau (DVI) stützt die Haltung des Zofinger Stadtrats zur «Stadtklima-Initiative». Eine Beschwerde von privater Seite wurde abgewiesen. Der Entscheid ist rechtskräftig. Die Volksinitiative, die im letzten Dezember eingereicht wurde, gilt somit definitiv als gültig zustande gekommen.


Symbolbild von Chuttersnap / unsplash.com
Symbolbild von Chuttersnap / unsplash.com

Die «Stadtklima-Initiative Zofingen» ist rechtmässig formuliert und damit gültig. Trotz falscher Adressierung an den Stadtrat statt an den Einwohnerrat entspricht sie den gesetzlichen Anforderungen. So hat es das DVI entschieden. Eine Beschwerde von privater Seite wurde abgewiesen, dies mit dem Hauptargument, dass mehrdeutige Initiativtexte im Zweifelsfall der Volksabstimmung zu unterstellen sind. Die Argumentation des Stadtrats, der sich im März nach dem Prinzip «in dubio pro populo» für die Gültigkeit ausgesprochen hat, wird damit vollumfänglich bestätigt. Ein Volksbegehren ist nur dann als ungültig zu erklären und der Volksabstimmung zu entziehen, wenn es offensichtlich rechtswidrig ist – was hier eben gerade nicht zutrifft.


«Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass das DVI seine Haltung stützt und wir die Gültigkeit der Initiative korrekt beurteilt haben», sagt Stadtpräsident André Kirchhofer. Und weiter: «Politik lebt von demokratischen Entscheiden, deshalb ist uns wichtig, dass in einem politischen Prozess über die «Stadtklima-Initiative» entschieden werden kann».


Ziel der Initiative


Mit der «Stadtklima-Initiative» soll der Stadtrat beauftragt werden, ein Reglement zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Klimaveränderung zu erlassen. Gemäss Initiativtext müssen mindestens 5 % der öffentlichen befestigten Flächen im Eigentum der Einwohnergemeinde (Referenzjahr 2023) in den nächsten zehn Jahren entsiegelt und mit möglichst vielen Bäumen bepflanzt werden, um ökologisch wertvolle Grün- und Erholungsräume zu schaffen.


Inhaltliche Position des Stadtrats


Der Entscheid des DVI ist rechtskräftig. Gemäss Verwaltungsgericht ist dagegen keine Beschwerde eingegangen. Damit steht aus rechtlich-formeller Sicht definitiv fest, dass das Anliegen gültig ist und auf politischem Weg weiterbearbeitet werden kann. Die Position des Stadtrats zur Initiative selbst, also die inhaltliche Beurteilung, ist von der Stossrichtung her bereits klar. Die Kommunikation erfolgt nach der Sommerpause.

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