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Leinenpflicht für Hunde im Wald: Die Regionalpolizei Zofingen kontrolliert

Zwischen 1. April und 31. Juli 2026 gilt im Kanton Aargau eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Die Regelung schützt Wildtiere während ihrer sensiblen Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit. Im Rahmen der Präventionskampagne "A de Leine isch er en Feine" setzen sich JAGDAARGAU und die Aargauer Kynologen (KVAK) gemeinsam dafür ein, Hundebesitzerinnen und -besitzer über die Bedeutung der Leinenpflicht zu informieren. Die Regionalpolizei Zofingen unterstützt sie dabei.


Die Leinenpflicht für Hunde gilt am Waldrand und im Wald (Bild: zVg. Stadt Zofingen)
Die Leinenpflicht für Hunde gilt am Waldrand und im Wald (Bild: zVg. Stadt Zofingen)

Die Regionalpolizei Zofingen unterstützt das Projekt mit gezielten Kontrollen in und um die Waldgebiete. In dieser Woche finden erstmals gemeinsame Einsätze mit der Jagdgesellschaft Murgenthal statt. Ziel ist es, bei Personen, die die Leinenpflicht missachten, das Bewusstsein zu schärfen und die Rücksichtnahme gegenüber den Wildtieren zu stärken.


"Die Leinenpflicht schützt unsere Wildtiere während sie ihre Jungen aufziehen. Verantwortung und Rücksicht sind dabei entscheidend", sagt Stadtrat Peter Siegrist.


Verhaltensanweisungen für Hundebesitzerinnen und -besitzer während der Leinenpflicht


  • Halten Sie Ihren Hund in allen Waldgebieten und am Waldrand an der Leine (max. 2 m).

  • Beobachten Sie Wildtiere aus der Ferne; ein Abstand von mindestens 20 m ist einzuhalten.

  • Lassen Sie Ihren Hund nicht Tiere jagen, verfolgen oder aufschrecken.


Die Regionalpolizei Zofingen bittet alle Hundebesitzerinnen und -besitzer, die Leinenpflicht strikt einzuhalten und zum Schutz unserer Wildtiere beizutragen.

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