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AutorenbildKanton Aargau

Im Aargau dürfen ab März auch Apotheken gegen Corona impfen

Die Apotheken im Kanton Aargau dürfen ab dem 1. März 2021 Covid-19-Impfungen anbieten. Dazu hat der Regierungsrat die entsprechende Verordnung angepasst. Der effektive Impfstart hängt von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab.

Symbolbild von Tim Reckmann / pixelio.de


Ziel der Covid-19-Impfstrategie im Kanton Aargau ist eine hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung. Neben den Hausarztpraxen bieten sich zur Vornahme der Impfung aufgrund der mittlerweile grossen Verbreitung und Akzeptanz die Impfapotheken an.


Aktuell dürfen Impfungen gegen Covid-19 nur in Impfzentren sowie in Arztpraxen durchgeführt werden. Mit der Anpassung der Aargauer Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung (HBV) können die Impfapotheken neu in ihren Räumlichkeiten auch Covid-19-Impfungen für gesunde Erwachsene anbieten. Die Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft. Ob bereits zum genannten Zeitpunkt eine Impfung in den Impfapotheken möglich sein wird, hängt von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab.


Apotheken bieten einfachen Zugang für Impfwillige

Die sogenannten Impfapotheken können die Covid-19-Impfungen während ihrer Öffnungszeiten anbieten und rasch durchführen. Auf diese Weise leisten Impfapotheken einen wichtigen Beitrag, um möglichst viele gesunde Aargauerinnen und Aargauer innerhalb eines kurzen Zeitraums zu impfen. Ihr Potenzial haben die Aargauer Apotheken bereits im Zusammenhang mit der Durchführung von Antigen-Schnelltests bewiesen. Auch der immer grösser werdende Kreis von Personen, die über keine Hausärztin oder keinen Hausarzt verfügen, profitiert vom Angebot der Impfapotheken.


Die Zulassung der Apotheken zur Durchführung der Covid-19-Impfung wird ebenfalls vom Aargauischen Apothekerverband und dem Aargauischen Ärzteverband unterstützt.


Die Covid-19-Impfung ist freiwillig, und jede Person kann selber entscheiden, ob und wo sie sich impfen lassen will, sei dies in einem Impfzentrum, in einer Hausarztpraxis oder in einer Apotheke.


Informationen über die Anmeldung und Durchführung von Covid-19-Impfungen in Apotheken des Kantons Aargau sind ab Ende Februar auf der Homepage des Kantons über www.ag.ch/coronavirus-impfung abrufbar.

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