Auch Rekruten der 2. Staffel der Winter-RS 2021 getestet: 3 Prozent positiv
Zum Schutz der Armeeangehörigen und um allfällige Ansteckungen sowie eine Ausbreitung unterbinden zu können, wurden alle Rekrutinnen und Rekruten, die in der 2. Staffel vom 8. Februar in die Kasernen eingerückt sind, auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) getestet. Dabei wurden bis gestern Donnerstag 3% positive Testresultate erhoben. Bis auf Einzelfälle hatten alle eingerückten Armeeangehörigen keine COVID-19-Symptome.
VBS
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Am 8. Februar 2021 sind die über 5'000 Rekruten, die die ersten drei Wochen im Distance Learning verbracht hatten, in ihre Kasernen eingerückt. Sie wurden innerhalb der ersten 48 Stunden nach Einrücken mit einem Nasen-Rachen-Abstrich PCR auf SARS-CoV-2 getestet. Bis zum 11.02.2021 sind 3% positiv getestet worden. Weitere Abklärungen zu den Virusvarianten werden bei allen positiven Tests durchgeführt.
Positiv getestete Personen werden in eine zehn Tage dauernde, ärztlich verordnete und begleitete Isolation überführt. Jeder einzelne positive Fall sowie die engen Kontakte werden sowohl in der Armee als auch im zivilen Umfeld im Rahmen des Kontaktmanagements nach den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und in Zusammenarbeit mit den kantonalen Gesundheitsbehörden nachverfolgt.
Angehörige der Armee, die engen Kontakt mit den Infizierten hatten, werden in Absprache mit dem Truppenarzt für zehn Tage unter Quarantäne gestellt und betreut. Die Quarantäne wird gemäss den Vorgaben des BAG in einem von der restlichen Truppe abgesonderten Bereich auf den Waffenplätzen durchgeführt. Die Ausbildung der Rekrutinnen und Rekruten wird in diesem Quarantäneperimeter weiter betrieben.
Zurzeit (12.02.2021, 08:00) befinden sich aus den Truppendiensten und den Rekrutenschulen insgesamt 162 Angehörige der Armee in Isolation und 148 Angehörige der Armee in Quarantäne.
Die Gesundheit aller Armeeangehörigen steht im Zentrum. Aus diesem Grund gelten für die Armee in ihren Rekrutenschulen und Truppendiensten strenge Schutzmassnahmen. Die Schutzmassnahmen sind in einem vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geprüften Schutzkonzept festgehalten.
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