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Ab heute sind Homeoffice-Pflicht und Quarantäne Geschichte - ein Überblick

Ab Donnerstag, 3. Februar 2022, wird die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne aufgehoben. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden. Er schlägt zudem umfassende Aufhebungen von Massnahmen vor, die er, abhängig von der epidemischen Lageentwicklung, am 16. Februar 2022 beschliessen kann. Die Konsultation dauert bis am 9. Februar.


BAG

Symbolbild von Mohamed Hassan / pixabay.com

Der Bundesrat stellt eine positive Entwicklung in den Spitälern fest: Trotz rekordhoher Infektionszahlen ist eine Überlastung ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen hat weiter abgenommen. Grund dafür dürfte die hohe Immunität der Bevölkerung durch die Impfung und frühere Erkrankungen sein. Zudem verursacht Omikron weniger häufig schwere Verläufe als frühere Virusvarianten. Die Anzeichen verdichten sich, dass die akute Krise bald zu Ende ist und die endemische Phase beginnen könnte.


Der Bundesrat sieht den Moment gekommen, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder zu lockern. Er hat entschieden, die Homeoffice-Pflicht und die Quarantäne sofort aufzuheben und die Konsultation zu weitreichenden Lockerungsschritten zu starten. Gleichwohl ist weiterhin Vorsicht geboten.


Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und der Kontaktquarantäne

Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.


Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Der Bundesrat hat sie am 12. Januar 2022 bereits verkürzt und auf Personen im gleichen Haushalt beschränkt. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.


Die Isolation von Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt hingegen weiterhin. Damit kann verhindert werden, dass stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.


Die beiden Massnahmen waren bereits Gegenstand einer früheren Konsultation. Sie treten am Donnerstag, 3. Februar 2022, in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden sämtliche von den Kantonen angeordneten Quarantänen am 3. Februar 2022 aufgehoben. Es bedarf keiner expliziten Aufhebung der Quarantäne durch den Kanton.


Zwei Varianten zur Aufhebung der verbleibenden Massnahmen

Bis am 9. Februar dauert die Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern, den Parlamentskommissionen und den betroffenen Verbänden zur Aufhebung der weiteren Massnahmen. Dabei stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion, abhängig davon, wann die derzeitige Ansteckungswelle ihren Zenit überschritten hat. Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022.


Variante 1: Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt

Die Covid-19-Verordnung besondere Lage könnte in einem einzigen Schritt am 17. Februar 2022 aufgehoben werden. Eine solche vollständige Öffnung ist mit epidemiologischen Risiken verbunden, da sie die Viruszirkulation nochmals beschleunigen kann. Dieses Vorgehen ist nur dann angezeigt, wenn die Ansteckungswelle den Höhepunkt überschritten hat. Die Immunisierung der Bevölkerung muss weit genug fortgeschritten sein und die Ansteckungszahlen sowie die Hospitalisierungen abnehmen.


Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen:

  • die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe,

  • die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen,

  • die Einschränkungen privater Treffen,

  • die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.

Der Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll allerdings bestehen bleiben, weil erneute Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden können. Auch die Isolation von positiv getesteten Personen soll weiterhin gelten. Zudem müssen zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, um besonders gefährdete Personen zu schützen. Der Bundesrat wird die Kantone auch dazu befragen, ob die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und in Gesundheitseinrichtungen erhalten bleiben soll.


Variante 2: Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten

Falls die epidemiologische Lage am 16. Februar noch zu unsicher ist, will der Bundesrat schrittweise vorgehen. Damit kann die Lage nach jedem Lockerungsschritt erneut beurteilt werden. Im ersten Schritt ab dem 17. Februar schlägt der Bundesrat folgende Lockerungen vor:

  • Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht.

  • Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen,

  • Aufheben der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern.

  • 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik).

Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben:

  • Maskenpflicht,

  • 2G-Regel und

  • Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen.

Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.


Konsultation weiterer Massnahmen

Gleichzeitig mit der Aufhebung der Massnahmen schickt der Bundesrat weitere Anpassungen in Konsultation.


Bei der Einreise sollen keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr gelten. Das bedeutet, dass die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben werden kann.


Zudem sollen die sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate, etwa für Touristen oder nach Antikörper- oder Antigen-Schnelltests, aufgehoben werden. Weiterhin ausgestellt werden die auch von der EU anerkannten Zertifikate. Diese müssen für den internationalen Reiseverkehr noch aufrechterhalten werden, solange andere Staaten noch Einreiserestriktionen kennen. Möglich ist auch, dass in gewissen Ländern Zertifikate für den Besuch in Restaurants oder Museen weiterhin notwendig sein werden.


Der Bundesrat schickt schliesslich auch neue Vorgaben für die Kostenübernahme von Arzneimitteln zur ambulanten Behandlung von Covid-19 in Konsultation.

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