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Unerfahren im politischen Abstimmungskampf? Verleger Peter Wanner wird nervös

Das Trio taucht auf zahlreichen Plakaten auf: Michael Ringier, Pietro Supino und Peter Wanner. Auf Plakaten und Flyern prangert das Nein-Komitee die drei Verleger in der Kampagne gegen das Mediengesetz als "Medienmillionäre" an, für die man "keine Steuermilliarden" ausgeben müsse. Gemäss einem Bericht von 20 Minuten soll der Verein «Nein zu staatlich finanzierten Medien» nun Post vom Anwalt des CH-Media-Verlegers Peter Wanner erhalten haben. Der Verein werde «umgehend» aufgefordert, sämtliche Plakate und weitere Unterlagen, insbesondere Flyer, mit einem Foto von Peter Wanner zu entfernen, schreibt 20 Minuten.

Wahrscheinlich wird das Volk das neue Mediengesetz am kommenden Sonntag, 13. Februar 2022, an der Urne wuchtig ablehnen. Alles andere wäre eine Überraschung.


Entsprechend blank liegen die Nerven bei den Befürwortern im Abstimmungskampf. Mindestens bei Verleger Peter Wanner. Es geht dabei um Steuergeld. Um viel Steuergeld. Jährlich sollen den Medien zusätzliche 178 Millionen Franken aus Bundesbern zugeschanzt werden. Es nennt sich Medienförderung.


Wenn damit kleine Zeitungen oder Online-Portale in den Regionen gefördert würden, könnte man ja noch ein Auge zudrücken, obwohl jede Abhängigkeit vom Staat für die Medien grundsätzlich Gift ist. Doch dem ist nicht so. Alle Gratiszeitungen und Gratis-Onlineportale werden von der Medienförderung ausgeklammert. Dafür profitieren neu auch Zeitungen mit einer Auflage über 40000 Exemplaren (also die Grossen) von indirekter Zustellungsvergünstigung.


Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wollen wissen, wohin das Steuergeld fliesst

Die ganze Abstimmungsvorlage ist ein Pfusch. Ein grosser Teil dieser 178 Steuermillionen soll jährlich an die grössten und reichsten Verlage im Land fliessen. Weil weder das Departement UVEK, noch das zuständige Bundesamt BAKOM, die Zahlen veröffentlichten, wer mit dem neuen Mediengesetz letztlich wie viel Steuergeld erhalten würde, musste im Abstimmungskampf logischerweise spekuliert werden. Letztlich drehte sich die gesamte Argumentation nur noch um diese Frage, was nicht verwundert. Denn Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wollen wissen, wohin die Steuermillionen fliessen.


Kürzlich wurde bekannt: Alleine die TX Group (Tages-Anzeiger usw.) von Pietro Supino und die CH Media (Aargauer Zeitung usw.) von Peter Wanner dürften gegen 60 Mio. Franken von dem jährlichen Kuchen abholen, wenn man alles mit einrechnet. Ob die Zahl nun auf die Million genau stimmt, ist gar nicht so wichtig. Fakt ist: die beiden grossen und reichen Verlage erhalten Abermillionen Steuerfranken. Und die anderen grossen Verlage wie NZZ, Ringier oder Somedia sind da noch nicht einmal mit eingerechnet.


Dünnhäutig?

Der Verein hinter dem Nein-Komitee wird vom Anwalt Peter Wanners nun aber «umgehend» aufgefordert, sämtliche Plakate und weitere Unterlagen, insbesondere Flyer, mit einem Foto von Peter Wanner zu entfernen, schreibt 20 Minuten. In der «Abmahnung und Unterlassungsaufforderung», die der Zeitung 20 Minuten vorliege, schreibt der Anwalt einer Aarauer Kanzlei von einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte und einem Verstoss gegen das Datenschutzgesetz. Ihr Klient habe nie eine Einwilligung zur Verwendung seines Bildes durch den Verein erteilt. Wenn man das liest und etwas politische Erfahrung hat, muss man schmunzeln.


Das Gegenkomitee hält trotz der Abmahnung und Unterlassungsaufforderung an den Plakaten fest. Peter Wanner sei als Verleger und Verwaltungsratspräsident der AZ Medien und der CH Media sowie als Vizepräsident des Verlegerverbands zusammen mit anderen «sinnbildlicher Repräsentant des Grossverlagswesens», antwortet der Anwalt des Vereins. Angesichts der politischen Diskussion im Vorfeld der Abstimmung stehe Wanner im Interesse der Öffentlichkeit. Ferner ziele die Abbildung weder auf Wanner als Privatperson noch werde er dadurch in irgendeiner Art und Weise herabgesetzt. Tatsächlich geht das Nein-Komitee eher pfleglich mit Peter Wanner um.


Es nennt sich Abstimmungskampf und nicht Abstimmungswellness

Klageandrohungen in der Schlussphase von Abstimmungskämpfen sind nicht unüblich. Sie zeugen ausnahmslos von grosser Nervosität. Und sie sind ein Zeugnis dafür, dass die klagende Person wenig bis keine Erfahrungen auf dem politischen Parkett hat. Das Wort "Abstimmungskampf" enthält das Wort "Kampf". Es ist keine Wellnessveranstaltung. Auf harte Bandagen müssen sich Befürworter und Gegner in einer Demokratie einstellen, wenn sie sich auf einen Abstimmungskampf einlassen. Die Befürworter der Vorlage wussten von Anfang an, dass ihr Mediengesetz eine Referendumsabstimmung überleben muss. Sie haben aber nicht mit dem Zustandekommen eines Referendums gerechnet. Sie haben die Gegner von Anfang an unterschätzt. Jetzt ist das Referendum aber da und jetzt entscheidet das Volk.


Wanner müsste eigentlich stolz sein auf seine Gegner

Eigentlich müsste Peter Wanner als Verleger von CH Media stolz sein auf die Gegnerschaft in diesem Abstimmungskampf. Denn die Gegner tun nur das, was sie jahrelang von Wanners und anderen Medien gelernt haben. Politische Themen personifizieren ("Die Blocher-Partei" usw.), skandalisieren, über alle Regionen hinweg auswalzen und zuspitzen. Und die Kleinen machen das richtig gut.


In der Politik - vor allem im Abstimmungskampf - ist vieles erlaubt

In der politischen Auseinandersetzung ist mehr erlaubt, als im "normalen Leben". Man denke nur an die bekannten Abstimmungskampagnen der letzten Jahre. Man denke auch an so manche Podiumsdiskussionen oder emotionale Voten im Parlament, wo durchaus mal ein unüberlegtes Wort fällt. Die Demokratie hält das aus. Das Volk weiss damit umzugehen. Und am Abstimmungssonntag entscheidet die Mehrheit. Dann stehen Sieger und gute Verlierer wieder auf, klopfen sich das Sägemehl von den Schultern und gehen zurück an die Arbeit. Nur schlechte Verlierer ziehen nachher noch vor Gericht. Am Abstimmungsergebnis ändert das aber nichts mehr.


Verleger Peter Wanner als Chef von CH Media musste damit rechnen, im Abstimmungskampf ins Kreuzfeuer der Argumente zu geraten. Hätte er auf jegliche Unterstützung vom Staat und Steuerzahler verzichten, wäre das auch passiert, aber im positiven Sinne. Jetzt aber schaut die Demokratie genau hin, denn die Steuerzahler wollen wissen, wohin das Steuergeld fliesst. Und dieses Spotlight muss man aushalten.


Mangelnde Transparenz von Bundesrat, Verwaltung und Befürwortern

Die Frage, wie viel Geld die Grossverleger bei einer Annahme der Vorlage bekommen, ist legitim und zentral. Eigentlich hätte das BAKOM transparent und proaktiv eine Liste mit allen Medien (Stand 2021) publizieren müssen, auf der man die exakte Förderung durch die Abstimmungsvorlage hätte ablesen können. Darauf hat man verzichtet, weil man sonst genau gesehen hätte, wie wenig die kleinen regionalen Medien tatsächlich bekommen, wer überhaupt nichts bekommt und was die grossen Verlage mit dem Mediengesetz zusätzlich einkassieren können. Mit der Verschleierung dieser Zahlen haben die Befürworter das Thema "Steuergeld für Grossverleger" erst lanciert und zum Hauptargument im Abstimmungskampf gemacht. Auch das ist nicht der Fehler des Nein-Komitees.


Bis am nächsten Sonntag, 13. Februar 2022, kann man seine Stimme zum Mediengesetz noch abgeben.

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