top of page
Suche

Bundesrätin Sommaruga in der Arena falsch beraten?

Die Bundesrätin betonte in der Abstimmungs-«Arena», das neue Mediengesetz sei für kleine und regionale Medien gemacht. Das ist falsch. Offenbar wird die Bundesrätin schlecht beraten.


Kolumne von Dr. Philipp Gut

Dr. Philipp Gut: «Das neue Gesetz würde, entgegen den Aussagen der Medienministerin in der «Arena», die lokalen Medien nicht fördern, sondern behindern.» Bild: Linth24


«Dies vorweg: Es hat Spass gemacht, in der «Arena» vom letzten Freitag mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga über Sinn und Unsinn staatsfinanzierter Medien zu debattieren. Dabei brachte die Medienministerin in über 70 Minuten Sendezeit immer wieder dasselbe Argument vor: Das neue Mediensubventionsgesetz, über das wir am 13. Februar abstimmen, helfe, dass es in den Regionen auch künftig noch Medien gebe. Deshalb müssten die Steuerzahler die Schweizer Medien jährlich mit 178 Millionen subventionieren – und auch den Privatradios und Privat-TV-Sendern Jahr für Jahr 109 Millionen Franken zustecken.


Diese Aussagen der Bundesrätin basieren auf den Angaben des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM). Nur: Diese Angaben sind falsch.


Regionalzeitungen erscheinen weiterhin

Die heutigen regionalen Zeitungen, von der «Appenzeller Zeitung» bis zur «Berner Zeitung», werden auch weiter herauskommen, wenn die Steuerzahler deren Herausgabe nicht mit ihrem hart erarbeiteten Geld berappen. Denn die meisten Schweizer Zeitungen gehören den grossen Schweizer Medienkonzernen. Diese verdienen pro Jahr Hunderte Millionen Franken und werden diese Blätter auch ohne Subventionen weiterführen.


Hinzu kommt, dass bei Ablehnung des neuen Gesetzes das bisherige Gesetz bestehen bleibt. Dieses versorgt hauptsächlich die kleinen und mittleren Verlage mit Bundesgeld, und zwar bis zu einer Auflage von 40'000 Exemplaren. Im neuen Gesetz wäre diese Grenze aber aufgehoben, was die Kleinen bedroht und den Grossen nützt.


Die Kleinen gehen leer aus

Ein weiteres Kapitel, das von Bundesbern unter den Tisch gewischt wird, ist, dass das neue Gesetz die quer durch die Schweiz erscheinenden lokalen Gratiszeitungen mutwillig abstraft. Gratiszeitungen wie zum Beispiel der «Anzeiger Thal Gäu Olten», die «Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch», die «Gundelinger Zeitung» in Basel oder der «Berner Bär» – sie und Dutzende mehr würden bei Annahme des neuen Gesetzes gezielt leer ausgehen und könnten auf Dauer gegen die subventionierten Zeitungen der Grossverlage nicht mehr bestehen. Die Folge wäre das Gegenteil von dem, was Bundesrätin Simonetta Sommaruga will: Die regionalen Medien erhalten.


Auch lokale Online-Medien abgestraft

Der Trend der Branche geht Richtung Online. So sind in den letzten 20 Jahren über 100 lokale Online-Kanäle entstanden. Von Primenews in Basel über Soaktuell in der Region Aargau-Solothurn bis hin zu GRheute in Chur. Allein der Verbund der Portal24-Gruppe in der Ostschweiz zählt heute schon 17 lokale Online-Portale, von Schaffhausen bis Klosters.


Aber auch diese innovativen Online-Medien werden im neuen Gesetz gezielt abgestraft. Denn als Gratisportale sind sie von den Subventionen ausgeschlossen. Dies im Gegensatz zu den Online-Abos der arrivierten Tageszeitungen, die Bundesbern üppig unterstützen will. Der Gipfel dieser Ungerechtigkeit auf Kosten der Kleinen: Die Steuerzahler müssten den Verlegern sogar die Kombi-Abonnemente (Zeitung und Online) subventionieren. Somit könnten die Verleger abonnierter Zeitungen künftig – neben allen anderen Subventionen – auch für ihre Zeitungs-Abos in die Staatskasse greifen. Während die Kleinen wiederum leer ausgehen.


Mindestumsatz-Regel bremst Innovation

Doch damit noch nicht genug: Bundesbern will die reichen Medienhäuser im Online-Bereich auch noch vor möglichen Konkurrenten schützen. Es stellt den kleinen Online-Portalen gleich noch eine Subventions-Hürde vor die Nase: Subventionsberechtigt ist nur, wer aus den Online-Abos jährlich 100'000 Franken Umsatz generiert. Für selbständige, lokale Online-Portale in den Regionen sind derartige Abonnements-Umsätze praktisch nicht erreichbar. Es ist offenkundig, dass damit auch die Innovation gebremst wird.


Das neue Gesetz würde also – entgegen den Aussagen der Medienministerin in der «Arena» – die regionalen Medien nicht fördern, sondern behindern. Das wäre eine fatale und nachhaltig schädliche Entwicklung für unser Land.»



Dr. Philipp Gut ist Journalist, Buchautor und Inhaber der Kommunikationsagentur Gut Communications sowie Geschäftsführer des Nein-Komitees zum neuen Mediengesetz. (medien-massnahmenpaket-nein.ch)

0 Kommentare
TWINT_Individueller-Betrag_DE.png
bottom of page