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Praktisch: Alle Vorschriften für eTrottinett, eBikes, Hoverboards & Co.

Mit dem Frühling steigt die Lust, die Sonne auf zwei Rädern zu geniessen. Nicht nur eBikes, sondern auch Trottinetts und andere Trendmobile sind sehr beliebt. Der Kanton Aargau bietet einen Flyer an, der die geltenden Vorschriften zusammenfasst.

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Grafik Kanton AG


Gerade innerorts sind nicht mehr zu übersehen: eTrottinetts und andere elektrisch angetriebene Funmobile, auf denen Leute etwa den Weg zum Bahnhof zurücklegen. Jetzt im Frühling wird das Interesse an solchen Trendflitzern weiter wachsen. Der anhaltende Boom bringt laufend neue Fahrzeuge auf den Markt, und das Angebot ist riesig. Vor einem Spontankauf sollte man allerdings beachten, dass längst nicht alle dieser flinken Zweiräder für den Verkehr zugelassen sind.


Wer wissen möchte, welche Vorschriften gelten, findet eine Zusammenfassung in einem Flyer. Gemeinsam erarbeitet durch das Strassenverkehrsamt, die Sektion Verkehrssicherheit des Departments Bau, Verkehr und Umwelt sowie durch die Kantonspolizei Aargau steht die Übersicht ab sofort online* zur Verfügung.


Neben den Funmobilen erklärt der Flyer auch die Vorschriften bei den eBikes, deren Boom ungebrochen ist. Die grosse Beliebtheit lässt allerdings auch die Zahl der Unfälle anwachsen. Umso wichtiger sind eine defensive Fahrweise und das konsequente Tragen eines Helms.

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