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Kritische Fragen der SP zur Umfahrung Klus: Streichung der Volksabstimmung?

Das vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn betreffs der rechtlichen Beurteilung der Verkehrsanbindung Thal angeforderte Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission sowie der Eidgenössischen Kommission für Denkmalschutz wurde per 14. Juli 2021 abgeschlossen und den involvierten Parteien zugestellt. Die SP stellt dem Regierungsrat nun kritische Fragen.


SP und Junge SP, SO

Erstunterzeichner der dringlichen Interpellation: Markus Ammann, Fraktionspräsident SP SO (Bild zVg.)


Die Kernaussagen aus diesem Gutachten sind überraschend eindeutig und ernüchternd:

  • Gesamthaft beurteilen die ENHK und die EKD die beschriebenen negativen Auswirkungen hinsichtlich der Schutzziele als schwere Beeinträchtigung des Ortsbilds von nationaler Bedeutung.

  • Die positiven ortsbildlichen Auswirkungen im Städtchen selbst und in den an-grenzenden Bereichen vermögen […] die festgestellte schwere Beeinträchtigung nicht aufzuwiegen.

  • Angesichts der Tragweite der festgestellten Konflikte […] sind die Kommissionen der Ansicht, dass geringfügige Änderungen am vorliegenden Vorhaben den Grad der Beeinträchtigung kaum vermindern würden; eine leichte Beeinträchtigung hinsichtlich der konkretisierten Schutzziele und damit hinsichtlich des Ortsbilds von nationaler Bedeutung kann mit dem vorliegenden Projekt demnach nicht erreicht werden.

  • Auf der Basis der vorliegenden Unterlagen und der Ergebnisse des Augenscheins ihrer Delegation kommen die Kommissionen zum Schluss, dass das Vorhaben «Verkehrsanbindung Thal» insgesamt zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Ortsbildes von nationaler Bedeutung und zu einer leichten Beeinträchtigung des BLN-Objekts führen würde (ENHK/EKD. (2021). SO Balsthal, Verkehrsanbindung Thal).

Gemäss heutiger Rechtsprechung bräuchte es bei einer schweren Beeinträchtigung der Schutzziele ein Interesse von nationaler Bedeutung, damit ein Eingriff zulässig wäre; ein solches Interesse kann bei der Verkehrsanbindung Thal nicht geltend gemacht werden.


Das Projekt Verkehrsanbindung Thal ist somit nicht bewilligungsfähig und kann auch nicht mit geringfügigen Anpassungen bewilligungsfähig gemacht werden.


Trotz entsprechender Bedenken der einsprechenden Parteien hat der Regierungsrat den Beschluss gefällt, die Botschaft für die Bewilligung eines Verpflichtungskredits an das Parlament zu überweisen. Sie hat damit einen entsprechenden Parlamentsbeschluss sowie das Referendum provoziert. Im Wissen eines immer noch hängigen Rechtsverfahren hat der Regierungsrat die Volksabstimmung zur Verkehrsanbindung Thal auf den 26. September 2021 angesetzt.


Die Unterzeichnenden einer dringlichen Interpellation bitten den Regierungsrat nun, hierzu folgende Fragen zu beantworten:

  1. Beabsichtigt der Regierungsrat die Volksabstimmung vom 26. September zu verschieben bis die rechtlichen Fragen zur Verkehrsanbindung Thal, obwohl durch das Gutachten vorgespurt, auch formaljuristisch von Seiten des Verwaltungsgerichts definitiv geklärt sind?

  2. Wie hoch waren die Planungskosten für die Verkehrsanbindung Thal seitdem das letzte Projekt im Jahr 2009 bereits aufgrund rechtlicher Bedenken hinsichtlich Landschafts- und Ortsbildschutz nicht genehmigungsfähig war?

  3. Gab es bereits in den diversen Ämterkonsultationen zur Verkehrsanbindung Thal kritische Stimmen aus den Ämtern, die aufgrund des ISOS ein entsprechendes Gutachten hinsichtlich rechtlicher Verträglichkeit (Landschafts- und Ortsbildschutz) gefordert haben? Wenn ja, aus welchen Ämtern kamen sie und warum wurden diese Bedenken von der Regierung nicht ernst genommen und ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben?

  4. Was sind die personellen und gesetzgeberischen Konsequenzen betreffs dieses nun vorhandenen Gutachtens, welches die Rechtmässigkeit der Verkehrsanbindung Thal bestreitet? Wer trägt die politische und wer trägt die fachliche Verantwortung für diese massive Verschwendung von Geldern zur Planung eines nicht genehmigungsfähigen Projekts? Welche Konsequenzen zieht der Regierungsrat daraus?

  5. Ist der Regierungsrat bereit, grundsätzliche rechtliche Anpassungen vorzunehmen, so dass zukünftig ein Projekt zuerst rechtlich abgesichert ist, bevor der politische Prozess (Kreditbeschluss) in Angriff genommen wird?

  6. Wird der Regierungsrat aufgrund des Wegfalls der Verkehrsanbindung Klus dem Parlament eine Senkung der Motorfahrzeugsteuer vorschlagen?


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