Grenchen: Bericht zur Administrativuntersuchung liegt vor
Die Gemeinderatskommission der Stadt Grenchen hat an ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2020 das Ergebnis der von ihr in die Wege geleiteten Administrativuntersuchung über die Anstellung von Adrian Spahr als Polizist der Stadtpolizei Grenchen zur Kenntnis genommen.
Symbolbild von Tim Reckmann / pixelio.de
Die Untersuchung war von der Gemeinderatskommission bei Gaston Barth, Rechts- und Personalberatung für öffentliche Gemeinwesen, Solothurn, in Auftrag gegeben worden. Sie hat ergeben, dass beim Auswahlverfahren Fehler begangen wurden.
Obwohl die im Anstellungsverfahren involvierten beiden Abteilungsleitenden (die Leiterin Personalamt und der Kommandant der Stadtpolizei) Kenntnis davon hatten, dass zu diesem Zeitpunkt gegen Adrian Spahr ein hängiges Strafverfahren wegen Diskriminierung bestand, wurde dieser heikle Punkt, insbesondere der konkrete Stand des Strafverfahrens, aber auch die Haltung des Bewerbers, die damit verbunden ist, von beiden Personen nicht näher abgeklärt, obwohl man sich einig war, dies noch zu tun.
Unbestritten ist, dass solche Abklärungen grundsätzlich durch das Personalamt zu erfolgen haben. Beide Personen gingen jedoch davon aus, dass der jeweils andere die Abklärungen vornehmen würde.
Eine klare Abmachung darüber lag nicht vor. Beim Entscheid über die Anstellung wurde über dieses Strafverfahren dann nicht mehr gesprochen und der Anstellungsvertrag in Unkenntnis des Standes dieses Verfahrens abgeschlossen. Deshalb hatten sie auch die Haltung des Bewerbers nicht näher abgeklärt.
Weiter unterliess es die Leiterin Personalamt, den Stadtpräsidenten über diese Anstellung zu informieren, weswegen dieser keine Möglichkeit hatte, sein Vetorecht gegen diese Anstellung geltend zu machen. Die Hauptverantwortung für diese Unterlassungen muss die Leiterin Personalamt übernehmen. Denn als HR-Abteilung liegen diese Prozesse klar in ihrem Verantwortungsbereich. Selbst wenn sie selber davon ausging, dass die Abklärungen in diesem Falle durch den Kommandanten erfolgen würden, hätte sie sich vor Abschluss des Anstellungsvertrages über das Ergebnis orientieren lassen müssen.
Der Polizeikommandant darf sich gemäss dieser Zuständigkeitsordnung grundsätzlich darauf verlassen, dass die wichtigen Fragen abgeklärt sind, wenn ihm ein Anstellungsvertrag vorgelegt wird. Das hat er offenbar getan. Im Anstellungsverfahren spielt aber auch der Abteilungsleitende eine wichtige Rolle. Es braucht sein Einvernehmen zu einer Anstellung. Deshalb unterzeichnet er den Anstellungsvertrag ebenfalls. Der Kommandant hat seine Zustimmung erteilt, ohne beim Personalamt noch konkret nachzufragen, was die Abklärungen des Personalamtes über das hängige Verfahren ergeben haben. Damit ist er seiner Mitverantwortung im Anstellungsprozess nicht ganz nachgekommen. Es trifft ihn somit eine geringe Mitverantwortung. Beide Abteilungsleitende begründen die Unterlassungen mit ihrer nachweislich sehr grossen Arbeitsbelastung im März 2020 während des Lockdown infolge Corona.
Es gilt nun, die Lehren zu ziehen und insbesondere die Rekrutierungsprozesse noch besser zu klären und zu schärfen.
Die Gemeinderatskommission hat nach der Diskussion des Berichts entschieden, dass sich keine personalrechtlichen Massnahmen aufdrängen.
Der Bericht hatte zusätzlich noch Fragen im Verantwortungsbereich des Kommandanten abzuklären. Dabei konnten keine Kompetenzüberschreitungen oder fehlbares Verhalten des Kommandanten festgestellt werden. Nicht belegt werden konnte insbesondere auch der Vorwurf, dass er unzulässig sein Dienstfahrzeug für private Fahrten benutzt haben soll, wie unter anderem auch in Medienberichten zu lesen war. Die Vorwürfe haben sich als Gerüchte herausgestellt, die von Personen weitergeleitet wurden, ohne dass diese Beweise dafür haben oder nennen können. Vorwürfe die sie angeblich von anderen Personen hörten. Im Rahmen dieser Administrativuntersuchung konnten keine konkreten Anhaltspunkte für solch reglementswidriges Verhalten gefunden werden.
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