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Auf Nebenstrassen kann Tempo 30 eingeführt werden, muss aber nicht

Auf verkehrsorientierten Strassen innerorts soll grundsätzlich Tempo 50 gelten. Auf Nebenstrassen kann Tempo 30 eingeführt werden, wenn die lokalen Behörden dies wünschen. Dies fordert die Motion des Luzerner Nationalrats Peter Schilliger, die heute vom Bundesparlament endgültig angenommen wurde. Der TCS begrüsst diesen pragmatischen Entscheid, der die Bedürfnisse der Bevölkerung respektiert und einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 innerorts einen Riegel vorschiebt.


TCS


Symbolbild von PIKSL Labor / pixelio.de


Mit grosser Mehrheit in beiden Kammern erteilt das Parlament dem Bundesrat mit der Annahme der Motion Schilliger einen klaren Auftrag: Der gesetzliche Rahmen muss angepasst und präzisiert werden, um die Hierarchie und die Funktionalität des Strassennetzes innerorts und ausserorts zu gewährleisten.


Im Anschluss an die Debatten äusserte sich Peter Schilliger, Nationalrat und Präsident der TCS-Sektion Waldstätte (Luzern, Nidwalden, Obwalden) wie folgt: "Mit der Annahme meiner Motion wird der flächendeckenden Einführung von Tempo 30 innerorts ein Riegel geschoben und der Grundsatz eines differenzierten Geschwindigkeitsregimes auf verkehrsorientierten Strassen und in Wohnquartieren bekräftigt." Die Motion stellt allerdings keinen Eingriff in die Autonomie der Gemeinden und Kantone dar; diese können weiterhin eine Senkung der Geschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen, die beispielsweise an einer Schule vorbeiführen, rechtfertigen.


Dieser Entscheid ist auch eine gute Nachricht für den öffentlichen Verkehr. Es bestand nämlich die Befürchtung, dass eine allgemeine Geschwindigkeitsreduktion die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr beeinträchtigen würde. Auch die Blaulichtorganisationen dürften über den Entscheid erfreut sein, da Geschwindigkeitsreduktionen ihre Einsätze auf gefährliche Art und Weise verzögern können.


Die Bevölkerung ist gegen eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerorts.

Im Jahr 2001 hatten alle Kantone und eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung (79,7%) die flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerorts* abgelehnt. Die Meinung der Bevölkerung hat sich seither nicht geändert. Gemäss einer repräsentativen Umfrage des Instituts Link im März 2023 lehnen zwei Drittel der Einwohnerinnen und Einwohner der zehn grössten Schweizer Städte die flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerorts ab. Aus der gleichen Umfrage geht hervor, dass 78% bis 90% der Bewohnerinnen und Bewohner von Städten mit dem differenzierten Temporegime - zwischen 30 und 50 km/h, je nach Situation - zufrieden sind. Auch die sechs Abstimmungen vom 3. März im Kanton Aargau haben gezeigt, dass die Bevölkerung eine generelle Einführung von Tempo 30 klar ablehnt. "Die Einhaltung der Hierarchie des Strassennetzes ist für dessen Funktionalität von entscheidender Bedeutung.


Eine situationsbezogene Geschwindigkeitsdifferenzierung und einheitliche Regeln in der ganzen Schweiz sind deshalb entscheidend", erklärt Peter Goetschi, Zentralpräsident des TCS. "Trotzdem versuchen mehrere Städte, in unverhältnismässiger Art und Weise eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 durchzusetzen. Dies wiederum führt zu zahlreichen Protesten, Volksinitiativen, Petitionen, Referenden und parlamentarischen Vorstössen auf kommunaler und kantonaler Ebene. Ich freue mich über den Entscheid des Parlaments, der nun zu einem klaren rechtlichen Rahmen in dieser Frage führen muss."


Tempo 30 Zonen bringen nichts, wenn sie kaum kontrolliert werden

In den Kantonen Aargau und Solothurn stellen die Bewohnerinnen und Bewohner von Quartieren mit Tempo 30 fest, dass sich sehr viele nicht an die Höchstgeschwindigkeit halten. Der Grund: Die Kantonspolizei macht kaum Kontrollen auf diesen Gemeindestrassen - vor allem nicht in kleinen Landgemeinden. So erübrigt sich natürlich die Einführung von Tempo 30 Zonen.

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