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Ambulante Behandlungen: Nebeneinander zweier Tarifstrukturen führt zu Problemen

Die Gesundheitskommission des Ständerats hat sich für zwei parallele Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen ausgesprochen. Dies war einer der Entscheide anlässlich ihrer letzten Sitzung zur Überprüfung des ersten Massnahmenpakets des Bundes zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Dies bedeutet eine Struktur mit Einzelleistungstarifen und eine mit Pauschaltarifen. Der Krankenkassenverband curafutura bedauert diesen Entscheid, der zu unlösbaren Konflikten zwischen diesen beiden ungenügend koordinierten Strukturen führen wird.


curafutura

Symbolbild von Michael Bührke / pixelio.de


Der Einzelleistungstarif (Tarmed/Tardoc) muss der Haupttarif bleiben, Pauschaltarife können als Ergänzung hinzugefügt werden. Pauschaltarife sind keine Zauberformel. Sie sind sachdienlich, wenn spezifische Konditionen zusammenkommen. Dies betrifft nur ca. 20% der vorgenommenen ambulanten Leistungen. Die übergrosse Mehrheit der ambulanten Leistungen wird jetzt und auch in Zukunft mit dem Einzelleistungstarif verrechnet. Heute mit dem Tarmed und ab 2022 mit dem Tardoc. Deshalb ist es angezeigt, den Einzelleistungstarif als Haupttarif beizubehalten, in den Pauschaltarife als Ergänzung integriert werden können.


Das gleichzeitige Bestehen zweier nicht koordinierter Tarifstrukturen würde erhebliche Nachteile mit sich bringen.


Innovationen durch Experimentierartikel ermöglichen

curafutura begrüsst die Haltung der Gesundheitskommission gegenüber Pilotprojekten im Experimentierartikel. Die Kommission spricht sich gegen eine ausführliche Liste von Bereichen aus, in denen Pilotprojekte durchgeführt werden könnten. Eine solche Liste würde im Vornherein Möglichkeiten der Innovation einschränken, und somit deren Zweck zuwiderlaufen. Ausserdem schützt der von der Kommission gewählte Wortlaut die Grundrechte der Versicherten und stärkt den freiwilligen Charakter der Teilnahme.

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