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Aargauer Veterinärdienst rettete neun Pferde und Ponys

5. Juli 2022
1 Min. Lesezeit

Der Veterinärdienst des Kantons Aargau hat Mitte Mai 2022 neun Pferde und Ponys wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz beschlagnahmt. Die Halterin hatte Missstände in der Haltung nicht behoben.


Departement Gesundheit und Soziales

Mager und verdreckt. Bild Kanton Aargau


Der Veterinärdienst Aargau hat neun Pferde und Ponys wegen mangelhafter Haltung beschlagnahmt. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung führte der Veterinärdienst engmaschige Kontrollen durch, um eine Verbesserung der Haltung durchzusetzen. Er beanstandete etwa den versumpften und verdreckten Auslauf, die ungenügend oder nicht eingestreute Liegefläche sowie die vernachlässigte Tierpflege. Auf dem Gelände fanden sich zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung zudem tote sowie ungenügend betreute Hühner. Der Veterinärdienst veranlasste in der Folge die Beschlagnahmung der Pferde und Ponys und reichte wegen der Zustände Strafanzeige ein.


Beschlagnahmte Tiere sind in Pflege

Die beschlagnahmten Pferde und Ponys wurden tierärztlich versorgt und an Pflegeplätze gebracht, wo sie sich in der Zwischenzeit gut erholt haben. Nach Ablauf der Beschwerdefrist kann die definitive Platzierung der Tiere in die Wege geleitet werden. Gegenüber der Tierhalterin hat der Veterinärdienst ein per Anfang Juli rechtskräftiges Tierhalteverbot für Equiden und Hühner erlassen.

Engmaschiges Kontrollkonzept

Nach dem Tierschutzfall Oftringen überarbeitete der Veterinärdienst 2020 sein Kontrollkonzept und führte ein verstärktes Monitoring der auffälligen Tierhaltungen ein. Grobe und wiederholte Verstösse gegen das Tierschutzgesetz kontrolliert der Veterinärdienst intensiver und engmaschiger. Auch ergreift er schneller weiterführende verwaltungs- und strafrechtliche Massnahmen. Dank der erweiterten Kontrolltätigkeit konnte der Veterinärdienst im vergangenen Jahr mehr Tierschutzverstösse aufdecken. Der Veterinärdienst setzt die verstärkten Kontrollen im Tierschutzbereich und die konsequente Umsetzung der nötigen Massnahmen fort.

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