Wettingen: Zivilschutzanlage mögliche temporäre Reserve-Asylunterkunft des Bundes
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) benötigt in den nächsten Monaten zusätzliche Unterbringungsreserven für Asylsuchende. Es hat die Kantone beauftragt, geeignete Zivilschutzanlagen zu melden, die das SEM bei Bedarf während sechs Monaten als Bundesasylzentrum betreiben könnte. Der Aargauer Regierungsrat meldet dem SEM nach Prüfung verschiedener Zivilschutzanlagen die geschützte Sanitätsstelle (GSS) Wettingen unter der Schulanlage Margeläcker.
Departement Gesundheit und Soziales, Aargauer Regierungsrat
Symbolbild von Matthias Koranzki / pixelio.de
Der Gemeinderat Wettingen als Eigentümervertreter lehnt die temporäre Umnutzung der GSS ab. Der Regierungsrat hält an der Meldung fest, weil es sich um die einzige im Kanton Aargau verfügbare Anlage handelt, welche die SEM-Kriterien erfüllt, und ohne zusätzliche Bundeskapazitäten die vorzeitige Zuweisung von Asylsuchenden in die Kantone droht. Dies würde die Unterbringungskapazität der Kantone übersteigen.
Aufgrund der hohen Belegungszahlen in den Bundesasylzentren und der prognostizierten Anzahl Asylgesuche in den nächsten Monaten hat das SEM die Kantone am 28. Juni 2023 brieflich dazu aufgerufen, zusätzliche Reserveunterkünfte in Zivilschutzanlagen zu eruieren und ihm mögliche Anlagen zu melden. Ziel des SEM ist es, 3'000 Plätze in Schutzanlagen vorzubereiten und als Reserven zu nutzen. Das Bundesparlament hat in der Sommersession die Schaffung von 3'000 Plätzen in Containeranlagen auf Waffenplätzen der Armee abgelehnt; in der Debatte wurde der Bund aufgefordert, stattdessen Zivilschutzanlagen zu nutzen.
Um das Anliegen des SEM zu erfüllen, muss der Kanton Aargau eine Anlage mit 200 Plätzen melden. Diese soll sich in einem nutzbaren Zustand befinden, einen Aufenthalt von Personen für mehrere Monate erlauben und frei von vertraglichen Verpflichtungen sein. Somit fallen Anlagen weg, die aktuell für Bevölkerungsschutzzwecke genutzt werden, Teil der Schutzraumplanung für die Bevölkerung sind oder als kantonale Notunterkünfte vorgesehen sind.
GSS Wettingen erfüllt Kriterien des Bundes
Nach eingehender Prüfung verschiedener Anlagen durch Fachpersonen der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz sowie des Kantonalen Sozialdiensts hat der Regierungsrat die GSS Wettingen als einzige im Kanton Aargau geeignete Anlage eruiert und deshalb beschlossen, diese Zivilschutzanlage mit den erforderlichen 200 Plätzen dem SEM als temporäre Unterbringungsreserve für Asylsuchende zu melden.
Das SEM würde mit der Einwohnergemeinde Wettingen als Eigentümerin der Zivilschutzanlage einen Mietvertrag abschliessen und die ortsüblichen Tarife des Zivilschutzes vergüten. Es würde die Anlage nach dem Betriebskonzept der Bundesasylzentren in eigener Verantwortung betreiben und den Betreuungs- und Sicherheitsdienst sicherstellen.
Gemeinderat Wettingen lehnt Reserveunterkunft ab
Der Gemeinderat Wettingen ist nach einer ersten Beurteilung mit der Nutzung der GSS Wettingen als temporäre Reserveunterkunft des Bundes nicht einverstanden. Das Asylzentrum befände sich mitten im Wohngebiet, unter einer stark belegten und grossen Schulanlage, was zu Konflikten führen könnte. Die Anlage stünde erst nach umfangreichen lnstandstellungsarbeiten zur Verfügung. Der gewünschte Zeitpunkt der Inbetriebnahme (1. September 2023) sei nicht realistisch.
Der Regierungsrat hat Verständnis für die Argumente des Gemeinderats, hält aber aus folgenden Gründen an der Meldung fest: Zum einen erfüllt die GSS Wettingen als einzige Zivilschutzanlage im Kanton Aargau die Kriterien des SEM, insbesondere was die geforderte Kapazität von 200 Plätzen angeht. Zum anderen droht das SEM bei Erschöpfung der Bundeskapazitäten, die Asylsuchenden vorzeitig den Kantonen zuzuweisen.
Die vorzeitige Zuweisung von Asylsuchenden durch das SEM Ende 2022 führte im Kanton Aargau am 13. Januar 2023 zur Ausrufung der Notlage im Asylwesen und der Eröffnung der ersten Notunterkünfte. Bei vorzeitigen Zuweisungen durch den Bund müsste der Kanton Aargau weitere unterirdische Notunterkünfte eröffnen, wobei die Rekrutierung von zusätzlichem Betreuungspersonal immer schwieriger wird.
Inbetriebnahme erfordert bauliche Massnahmen
Für eine allfällige Inbetriebnahme durch das SEM sind vorgängig diverse bauliche und technische Massnahmen erforderlich. Dazu gehören Malerarbeiten, die Installation einer Brandmeldeanlage, das Aufstellen von Containern für den Aussenaufenthalt und die Einrichtung zusätzlicher Nasszellen, Schränken und von Mobiliar sowie die Anpassung der Küche. Das Departement Gesundheit und Soziales rechnet wegen der erforderlichen baulichen Massnahmen mit einer Vorbereitungszeit von acht bis zwölf Wochen, bis die Unterkunft durch das SEM eröffnet werden könnte. Bezüglich eines späteren Zeitpunkts der Inbetriebnahme hat das SEM Flexibilität in Aussicht gestellt.
Die Kosten dafür sind gemäss Absicht des SEM von der Eigentümerin oder vom Standortkanton zu übernehmen. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Kosten für die Instandstellung vollständig durch das SEM zu tragen sind und ersucht das SEM, die vollen Kosten zu übernehmen. Dennoch wird der Regierungsrat den finanzpolitischen Prozess dazu anstossen, um den dafür erforderlichen Kreditbeschluss nach aargauischen Finanzhaushaltsrecht zu erwirken. Dieser Prozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ob das SEM die GSS Wettingen überhaupt in Betrieb nehmen wird, ist unklar und hängt davon ab, ob der Bund die Anlage in Wettingen als geeignet für einen Betrieb erachtet und wie sich die Situation bezüglich Asylgesuche und den verfügbaren Anlagen in den anderen Kantonen präsentiert.
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