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AutorenbildMartina Gloor

Corona: Solothurner Härtefallregelungen führen zu Konkursen und Arbeitslosen

Rasche und unbürokratische Hilfe für die von den COVID-19-Massnahmen betroffenen Gewerbebetriebe und KMU ist gefragt. Bürokratische Exzesse und lange Bearbeitungsfristen durch die zuständigen Stellen im Kanton Solothurn sind die Realität. Vielen dürfte deshalb bereits in den nächsten Wochen der Schnauf ausgehen, Konkurse und ein massiver Anstieg der Arbeitslosigkeit werden die Folge sein.


Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn

Symbolbild von Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de


Der Gewerkschaftsbund des Kantons Solothurn fordert deshalb Regierungsrat und Volkswirtschaftsdepartement auf, ihre Versprechen endlich einzulösen, die Verordnung des Bundes ohne Solothurner Schikanen eins zu eins umzusetzen und die Zahlungen aus dem Härtefallfonds schnell und unbürokratisch vorzunehmen.


«Verzweifelte Gewerbetreibende und Gastrounternehmern gelangen fast täglich an uns und beklagen sich, dass sie wochenlang nicht einmal eine Eingangsbestätigung für ihr Gesuch erhalten», weiss Kantonsrat Markus Baumann, der Präsident des Gewerkschaftsbundes Kanton Solothurn (GbS). «Es macht den Anschein, als wolle man mit einem bürokratischen Verhinderungsmarketing möglichst viele Gesuchsteller zermürben, statt ihnen rasch und unbürokratisch zu helfen», so Baumann. Die Leidtragenden sind die KMU’s und ihre Angestellten, welchen durch die behördlichen Schliessungen die Existenzgrundlage entzogen wurde. Mit den unnötigen Verzögerungen werden Konkurse provoziert und Arbeitsplätze vernichtet.


Der GbS fordert deshalb den Regierungsrat auf, umgehend die Verordnung des Bundes eins zu eins umzusetzen, keinen «Solothurn Finish» mit zusätzlichen Schikanen einzubauen und unter allen Umständen dafür zu sorgen, dass die versprochenen Unterstützungen sofort ausbezahlt werden.

Seit dem 14. Januar 2021 ist die Härtefallverordnung des Bundes beschlossene Sache. Die zuständigen Verwaltungsstellen des Kantons Solothurn tun sich aber offensichtlich schwer mit einer kundenorientierten Umsetzung. Dies obwohl der Kantonsrat in seltener Einhelligkeit genau diese Richtung vorgab.


So schuf der Bundesrat für Betriebe, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30 Juni 2021 für mindestens 40 Tage schliessen müssen, vereinfachte Anspruchsvoraussetzungen. Das passt den Vollzugsstellen unseres Kantons offenbar nicht, denn sie bauen zusätzliche Hürden ein. So koppelt man die Unterstützung an nicht gedeckte Fixkosten, welche die Unternehmen in einer höchst komplexen Tabelle ausweisen müssen. Nach Auffassung des Bundesrates soll auf diese zusätzliche Hürde aber explizit verzichtet werden.


Die Spielregeln werden zudem fast im Wochentakt geändert. Die gesuchstellenden Betriebe müssen deshalb immer neue Formulare einreichen oder weitere Dokumente nachreichen. Das führt auch zu inakzeptabel langen Bearbeitungsfristen in einem Bereich, wo Raschheit existenzsichernd ist.

Bereits im Vorfeld hat Markus Baumann davor gewarnt, dass die Fachstelle Standortförderung mit der Abwicklung der Gesuche überfordert sein werde. Dies wurde von der Volkswirtschaftsdirektorin vehement bestritten. Leider scheint es nun so, dass Baumann recht hatte. Mehr noch: Die Realität übertrifft die pessimistische Prognose.

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