top of page
Suche

Regierungsrat Gallati vorsichtig, trotz besseren Corona-Zahlen im Aargau

Der Aargauer Regierungsrat begrüsst den gestrigen Entscheid des Bundesrats, die am 18. Dezember 2020 beschlossenen nationalen Schutzmassnahmen bis Ende Februar 2021 zu verlängern und auszuweiten. Im Kanton Aargau hat sich die Coronavirus-Situation seit dem 18. Dezember 2020 zwar verbessert, beispielsweise bezüglich Fallzahlen und Belastung der Spitäler. Der Regierungsrat erachtet jedoch die Fortführung beziehungsweise Ausweitung der Schutzmassnahmen auf nationaler Ebene, insbesondere auch aufgrund des erhöhten Risikos durch die neuen Coronavirus-Mutationen, als sinnvoll.


Die kantonalen Schutzmassnahmen vom 18. Dezember 2020 werden auf den 17. Januar 2021, 24 Uhr, weitgehend aufgehoben beziehungsweise neu durch die gestern beschlossenen Anordnungen des Bundesrates abgelöst. Der Regierungsrat begrüsst auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen der Härtefallmassnahmen für Unternehmen; insbesondere, dass von behördlich angeordneten Betriebsschliessungen betroffene Unternehmen unkompliziert Fixkostenbeiträge erhalten können.


Die gestern Mittwoch vom Bundesrat kommunizierte Lagebeurteilung und die Beschlüsse zur Verlängerung und Ausweitung der Schutzmassnahmen auf nationaler Ebene entsprechen der Haltung des Regierungsrats zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Landesweit stagnieren die Ansteckungszahlen auf hohem Niveau und mit den neuen, stärker ansteckenden Virus-Mutationen ist von einem erneuten Anstieg der Ansteckungen auszugehen – mit drohender Überlastung des Gesundheitswesens beziehungsweise der Pflege- und Betreuungseinrichtungen.


Der Regierungsrat begrüsst deshalb, dass der Bundesrat angesichts der gesamtschweizerisch angespannten epidemiologischen Lage die bestehenden Massnahmen verlängert beziehungsweise weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen hat.


Der Bundesrat hat die im Dezember beschlossenen nationalen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar 2021 geschlossen. Weiter hat er auf nationaler Ebene neue Massnahmen beschlossen, um die sozialen Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Sonntag, 17. Januar 2021, 24 Uhr, eine weitgehende Homeoffice-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.


Bisherige kantonale Zusatzmassnahmen werden durch neue nationale Schutzmassnahmen abgelöst

Mitte Dezember 2020 hatte sich im Kanton Aargau die Coronavirus-Lage rasch drastisch verschlechtert. Bei einer gleichbleibenden oder weiter eskalierenden Entwicklung musste mit einer gravierenden Überlastung im Aargauer Gesundheitswesen sowie im Pflege- und Betreuungsbereich gerechnet werden.


Der Regierungsrat hatte deshalb am 18. Dezember 2020 in Ergänzung zu den nationalen Regelungen und Anordnungen weitere ergänzende Schutzmassnahmen auf kantonaler Ebene beschlossen. So wurden im Aargau zusätzlich unter anderem Einkaufsläden, Märkte und Erotikbetriebe geschlossen und Treffen im öffentlichen Raum auf 5 Personen beschränkt.


Die vom Bundesrat gestern Mittwoch beschlossenen zusätzlichen Regelungen lösen die vom Regierungsrat am 18. Dezember 2020 angeordneten kantonalen zusätzlichen Schutzmassnahmen weitgehend ab. Die Allgemeinverfügung der Kantonsärztin vom 18. Dezember 2020 wird deshalb auf Sonntag, 17. Januar 2021, 24 Uhr, entsprechend angepasst werden; die auf kantonaler Ebene angeordnete Schliessung der Erotikbetriebe wird verlängert und neu bis 28. Februar 2021 bestehen bleiben. Die vom Bundesrat verlängerten und neu angeordneten Schutzmassnahmen werden im Kanton Aargau umgesetzt und kontrolliert.

Grafik: Kanton Aargau (Quelle BAG)


Coronavirus-Situation im Kanton Aargau hat sich seit dem 18. Dezember 2020 verbessert

Im Kanton Aargau hat sich seit dem 18. Dezember 2020 die Coronavirus-Situation verbessert. Am 22. Dezember 2020 – kurz nach Inkrafttreten der kantonalen Zusatzmassnahmen – zeigte sich die bisher höchste Anzahl laborbestätigter Fälle (575) im Kanton Aargau. Die Fallzahlen sind seit zwei Wochen anhaltend rückläufig und haben sich mehr als halbiert. Die Todesfallzahlen weisen ebenfalls eine sinkende Tendenz auf.


Auch bezüglich der Hospitalisationen stellte sich eine Besserung ein. Der Reproduktionswert ist seit dem 18. Dezember 2020 (berechnet bis 30.11.2020) von 1.17 kontinuierlich bis auf einen Wert von 0.86 am 30. Dezember 2020 gesunken. Seither ist der Reproduktionswert wieder leicht angestiegen auf aktuell 0.93 am 13. Januar 2021. Damit ist für den Kanton Aargau weiterhin eine Abnahme der Fallzahlen zu erwarten, jedoch weniger rasch als bisher. Im interkantonalen Vergleich entwickelte sich der Kanton Aargau überdurchschnittlich positiv und liegt bezüglich Reproduktionswert unter den fünf besten Kantonen. Am 18. Dezember 2020 wies der Kanton noch den vierthöchsten Wert auf.


Auslastung der Spitäler gesunken

Die Hospitalisierungszahlen sowohl der allgemeinen Abteilungen wie auch der Intensivstationen (IPS) sinken. Diese Entwicklung führt zu einer leichten Entspannung in den Spitälern. Zwischenzeitlich konnten Zusatzbetten in den Intensivpflegestationen von 10 auf 8 reduziert werden. Zurzeit stehen im Kanton Aargau 58 Intensivbetten in Betrieb (Normalzustand: 50). Die IPS-Bettenauslastung konnte reduziert werden mit einer Auslastung im Ziel-Bereich von unter 80 Prozent. Infolge der grossen Belastung der vergangenen Wochen und Monaten ist die Situation beim Gesundheitspersonal in Spitälern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen aber weiterhin angespannt. Für eine deutliche Besserung muss weiter eine nachhaltige Senkung der Covid-19-Hospitalisierungen angestrebt werden.


Die positive Entwicklung bestätigte am heutigen Point de Presse auch Adrian Schmitter, CEO des Kantonsspitals Baden und Spartenpräsident Akutspitäler der vaka: "Die Zahl der Covid-19-Patienten in den Aargauer Spitälern ist derzeit zum Glück rückläufig. Insbesondere auf den Intensivpflegestationen hat die Belastung in den vergangenen Tagen abgenommen. Dem medizinischen Personal tut diese kurze Verschnaufpause zweifellos gut. Allerdings hat sich im Verlauf der Pandemie gezeigt, dass sich das Blatt rasch wenden kann. Insofern ist weiterhin Vorsicht geboten. Die Spitäler sind derzeit in der Lage, ihre Operations-Kapazitäten wieder leicht hochzufahren. Dadurch können sie nach und nach die zahlreichen aufgeschobenen Operationen nachholen. Hierbei handelt es sich notabene nicht um kosmetische Eingriffe, sondern um solche, die schwere Leiden behandeln. Das Ziel der Spitäler ist es, allen Patienten – egal, ob Covid- oder Nicht-Covid-Patient – eine angemessene Behandlung und Betreuung zukommen zu lassen. Das bedingt, dass wir die Covid-19-Situation im Griff haben."


Bisher mussten im Kanton Aargau aus verschiedenen Gründen – in den letzten Wochen mehrheitlich infolge Kapazitätsengpass – insgesamt 17 ausserkantonale Hospitalisierungen vorgenommen werden. Die Wahleingriffe konnten in den meisten Kliniken zumindest teilweise wiederaufgenommen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer soliden Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung; zwischenzeitlich mussten über 1'000 medizinisch notwendige, aber nicht dringliche Operationen zurückgestellt werden. Auch das gesundheitliche Risiko infolge aufgeschobener Eingriffe gilt es im Sinne einer funktionierenden Gesundheitsversorgung zu minimieren.


Weitere Entwicklung abhängig von nationalen Rahmenbedingungen und Ausbreitung neuer Virusmutationen

Die epidemiologische Lage hat sich dank der nationalen und kantonalen Massnahmen im Kanton Aargau zwar entschärft. Angesichts der gesamtschweizerischen Lage sowie aufgrund der mit den hochansteckenden Coronavirus-Mutationen verbundenen Risiken könnte wieder eine Eskalation eintreten, mit einer Überlastung des Gesundheitswesens sowie bei Pflege- und Betreuungseinrichtungen.


Aktuell werden vom BAG sowie den Kantonen Zusatzmassnahmen durchgeführt, um die Ausbreitung der neuen Variante des Coronavirus aus Grossbritannien sowie Südafrika (VOC-202012/01) zu verhindern beziehungsweise zu verlangsamen (strikte Quarantänisierung, Testung der quarantänisierten Personen, Genotypisierung bei positivem Test, ausgedehnte Ausbruchsuntersuchungen). Im Kanton Aargau sind bisher 358 Personen bekannt und durch das Contact Tracing Center (CONTI) gemäss Vorgaben des BAG betreut; 12 Personen davon wurden positiv getestet, bei 2 Personen wurden eine mutierte Virusvariante (UK/SA) bestätigt.


Zivilschutzeinsätze zugunsten Gesundheitswesen, Contact Tracing und Impfzentren

Der Aargauer Zivilschutz unterstützt die Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie das Conti im Rahmen der zweiten Welle der Pandemie. Seit Ende Oktober 2020 leistete dieser rund 6'600 Diensttage. Auch in den kommenden Monaten wird der Aargauer Zivilschutz gefordert sein. Neben der Unterstützung des Gesundheitswesens fallen auch Aufgaben beim Aufbau und Betrieb der stationären Impfzentren sowie bei den mobilen Impfteams an. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat beschlossen, dass bis Ende April 2021 bis zu 500 weitere Angehörige des Zivilschutzes (AdZS) aufgeboten werden können. Dadurch kann das Departement Gesundheit und Soziales in dringenden Fällen schnell und direkt reagieren.


Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Aufgebote für die Arbeitgeber eine Herausforderung und Belastung darstellen können. Der Regierungsrat dankt den AdZS für die Einsätze sowie ihren Arbeitgebern für das Verständnis und die Unterstützung.


Schneller Ausbau der Härtefallhilfe

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen der Härtefallmassnahmen für Unternehmen. Insbesondere sollen Unternehmen, die von einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung betroffen sind, unkompliziert Fixkostenbeiträge erhalten können, um unverschuldete Konkurse abzuwenden.


Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem aktuellen Härtefallprogramm für Unternehmen hat der Bund Anpassungen in der Covid-19-Härtefallverordnung beschlossen, die er zuvor den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet und in seiner gestrigen Sitzung verabschiedet hat. Der Aargauer Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung, die Mindestanforderungen für Härtefälle zu lockern und insbesondere Unternehmen, die von einer Betriebsschliessung betroffen sind, schnell und unkompliziert zu unterstützen.


Härtefallhilfe für von Betriebsschliessungen betroffene Unternehmen

Die Departemente Volkswirtschaft und Inneres sowie Finanzen und Ressourcen erarbeiten mit Hochdruck eine pragmatische und zielführende Lösung für Härtefallleistungen in Form von A-fonds-perdu-Zahlungen an Betriebe, die seit November 2020 aufgrund von Anordnungen durch den Bund oder den Kanton vorübergehend schliessen mussten. Dazu zählen insbesondere Gastronomiebetriebe, Event- und Kulturveranstalter sowie teilweise der Detailhandel. Der Regierungsrat wird am 20. Januar 2021 eine entsprechende Massnahme beschliessen. Ab dem 25. Januar 2021 werden Unternehmen Gesuche einreichen können. "Wir setzen alles daran, dass erste Zahlungen an Betriebe, die aufgrund behördlicher Einschränkungen schliessen mussten, bereits bis Ende Januar 2021 erfolgen können", sagt Regierungsrat Dieter Egli.


Für Unternehmen mit verordneter Betriebsschliessung berechnet sich die finanzielle Unterstützung nicht wie bei den übrigen Massnahmen nach dem Liquiditätsbedarf, sondern orientiert sich an den Fixkosten (Miete, Pachtzins, Leasing, Versicherungen etc.) eines Betriebes.


Härtefallhilfe bereits im Dezember 2020 gestartet

Seit dem 3. Dezember 2020 können Unternehmen unter www.ag.ch/wirtschaftsmassnahmen Gesuche für Härtefallhilfe einreichen. Erste Auszahlungen sind bereits Ende Dezember 2020 erfolgt. Bis am 12. Januar 2021 haben sich 375 Unternehmen auf der Plattform des Hightech Zentrums Aargau (HTZ) registriert. 72 Unternehmen haben einen vollständig ausgefüllten Antrag für ein vereinfachtes Verfahren eingereicht, davon haben 42 Unternehmen bereits Leistungen in der Höhe von 500'000 Franken in Form von nicht rückzahlbaren Beitragen erhalten. Weitere 12 Gesuche sind im Rahmen einer Einzelfallprüfung bewilligt worden (Unternehmen mit einem Mindestumsatz von 200'000 Franken). Zwei Unternehmen wurden nicht rückzahlbare Beiträge in der Höhe von gesamthaft 195'000 Franken gewährt. Sechs Unternehmen haben Kreditgarantien in der Gesamthöhe von 1,975 Millionen Franken erhalten. An vier Unternehmen wurden kombiniert nicht rückzahlbare Beiträge in der Höhe von gesamthaft 305'000 Franken plus Kreditgarantien in der Höhe von gesamthaft 230'000 Franken ausgerichtet.

0 Kommentare
TWINT_Individueller-Betrag_DE.png
bottom of page