Kanton Aargau: Hans Jürg Bättig wird Leiter Abteilung für Baubewilligungen
Der Regierungsrat hat Hans Jürg Bättig zum neuen Leiter der Abteilung für Baubewilligungen im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) gewählt. Er folgt per 1. Mai 2022 auf die bisherige AfB-Leiterin Felicitas Siebert, die auf diesen Zeitpunkt hin in den ordentlichen Ruhestand treten wird.
Hans Jürg Bättig ist bereits seit dem 1. November 2014 als Sektionsleiter in der Abteilung für Baubewilligungen des BVU tätig. Zuvor arbeitete er seit September 2010 als juristischer Stabsmitarbeiter in der gleichen Abteilung. Als Jurist, ergänzt mit einem Anwaltspatent, bringt er viel praktische Erfahrung mit den Themen des BVU sowie ein grosses Beziehungsnetz mit. "Hans Jürg Bättig ist eine ausserordentlich kompetente, ruhige und überlegte Führungsperson, kennt sich in den politischen Prozessen bestens aus und pflegt einen professionellen Umgang mit den verschiedenen Stakeholdern", erklärt Landammann und BVU-Vorsteher Stephan Attiger. "Zudem gelingt es ihm ausgezeichnet, den Interessensausgleich zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen zu finden und für alle Parteien gute Lösungen zu erzielen", so Attiger.
Amtsantritt am 1. Mai 2022
Hans Jürg Bättig wird seine neue Funktion am 1. Mai 2022 antreten. Auf diesen Zeitpunkt hin wird die bisherige Abteilungsleiterin Felicitas Siebert in den ordentlichen Ruhestand treten. Sie war am 1. November 2002 als Leiterin der Abteilung für Baubewilligungen ins BVU eingetreten.
Die Abteilung für Baubewilligungen prüft und koordiniert Baugesuche, die eine kantonale Zustimmung benötigen. Darunter fallen Gesuche für sämtliche Vorhaben ausserhalb der Bauzone. Betroffen sind auch Gesuche für Bauten und Anlagen, die den gesetzlichen Abstand gegenüber Gewässern, Wäldern, Kantons- oder Nationalstrassen nicht einhalten oder die massgebliche umweltrechtliche Vorschriften tangieren. Ebenfalls geprüft werden Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Die Abteilung für Baubewilligungen sorgt zudem gemeinsam mit den kommunalen Behörden für die rechtmässige Umsetzung der Entscheide.
Bild: Hans Jürg Bättig (Foto zVg.)
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