Bundesrat ermöglicht engere Zusammenarbeit mit Polen im Bereich Sicherheit und Rüstung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 ein Abkommen zwischen der Schweiz und Polen über den gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen genehmigt.
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Symbolbild von Gordon Johnson / pixabay.com
Mit diesem Abkommen anerkennen die beiden Vertragspartner die jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen zum Schutz von Informationen der anderen Partei als gleichwertig. Gestützt darauf können künftig entsprechend internationalem Standard klassifizierte Informationen ausgetauscht oder Zugang dazu gewährt werden. Damit schafft das Abkommen die notwendigen Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und für eine vertiefte Rüstungskooperation zwischen den beiden Staaten.
Diese Vereinbarung ermöglicht es Schweizer Unternehmen ausserdem, sich für sicherheitsrelevante Aufträge, die von polnischen Stellen ausgeschrieben werden, zu bewerben. Das Informationsschutzabkommen mit Polen dient damit also auch dem Schweizer Wirtschaftsstandort.
Die Schweiz unterhält mit einer Vielzahl von Staaten oder Organisationen bilaterale Vereinbarungen über den Austausch und gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen.
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