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Faktisch wieder über versteckte Steuererhöhung abstimmen

Der Regierungsrat hat entschieden, die Totalrevision der Katasterschätzung zu sistieren, bis die Volksabstimmung über die Gesetzesinitiative «Zwillingsinitiative 1 – Hände weg vom Katasterwert!» stattgefunden hat. Einmal mehr müssen die Solothurnerinnen und Solothurner über die immer gleiche Frage abstimmen.

Symbolbild von Gerd Altmann / pixabay.com


Der Hintergrund ist immer der selbe. Die Mehrheit der Regierung und des Parlaments findet irgendwann, dass die Besteuerung des Wohneigentums ungerecht sei. Alle paar Legislaturen wird wieder probiert, diesen angeblichen Missstand zu korrigieren. Ohne Erfolg. Das Volk sieht es nicht so. Die Ablehnung von Änderungen am Katasterwert fielen bisher allesamt wuchtig aus, weil sie immer darin enden, dass die Hauseigentümer mehr bezahlen müssen.


Bereits 1997 stimmten über 80 Prozent der Solothurnerinnen und Solothurner Nein. Schon fünf Jahre später kam ein neuer Anlauf, den Wohneigentümern über den Katasterwert mehr Geld aus der Tasche zu ziehen. Im November 2002 lehnten 63 Prozent der Stimmenden eine Verordnung über den Katasterwert und den Steuerwert ab. Und jetzt soll es wieder eine Volksabstimmung zur gleichen Frage geben.


Seit rund zweieinhalb Jahren laufen die Gesetzgebungsarbeiten zur Ausarbeitung einer neuen Totalrevision der Katasterschätzung. Geplant ist eine starke Vereinfachung des über 50-jährigen und veralteten Systems zur Ermittlung der Vermögenssteuerwerte von Grundstücken («Katasterwerte»). Künftig sollten die Katasterwerte auf nachvollziehbare Weise durch eine Kombination von Landwert und Gebäudewert berechnet werden, schreibt die Solothurner Regierung.

Vorlage schon in der Vernehmlassung gescheitert

Zur Revision der Katasterschätzung wurde zu Beginn des Jahres 2022 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Obschon fast alle Vernehmlassungsteilnehmenden einen grundsätzlichen Revisionsbedarf der heutigen Katasterschätzung anerkannten und die technische Umsetzung nahezu unbestritten blieb, erhielt die Vorlage überwiegend kritische Rückmeldungen. Kurz: Mit dieser Vorlage kann kein "Blumentopf" gewonnen werden. Das Finanzdepartement wurde deshalb beauftragt, die Vorlage zu überarbeiten.


Schliesslich kam am 19. September die Gesetzesinitiative «Zwillingsinitiative 1 – Hände weg vom Katasterwert!» mit der nötigen Zahl an Unterschriften zustande. Die Volksinitiative verlangt ein Moratorium bei der Katasterschätzung. Danach dürfte eine allfällige Totalrevision der Katasterschätzung frühestens zu Beginn der Steuerperiode 2032 in Kraft treten. Nimmt das Volk diese Initiative an, hätte es zehn Jahre Ruhe bei den Katasterwerten.


Bevor die «Zwillingsinitiative 1» vom Volk entschieden ist, ergibt es keinen Sinn, die Arbeiten an der Totalrevision der Katasterschätzung weiterzuführen. Das Gesetzgebungsprojekt wird richtigerweise so lange sistiert. Wahrscheinlich wittert selbst der Regierungsrat eine erneute Niederlage.


Nicht im Sinne des Volkes

Die Volksabstimmung wird voraussichtlich am 18. Juni 2023 stattfinden. Und die Chancen stehen gut, dass die Bevölkerung die «Zwillingsinitiative 1 – Hände weg vom Katasterwert!» annimmt. Denn was die Regierung machen will, ist offensichtlich. Sie will Steuersenkungen, die sie aufgrund eines Volksentscheides vornehmen muss, mit höheren Einnahmen bei der Katasterschätzung wettmachen. Nur, das ist kaum im Sinne des Volkes. Steuersenkungen sofort wieder bei Hauseigentümern zu kompensieren ist per Definition ungerecht und das Vorhaben deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt.

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