Zofingen stimmt über Stellenbewilligungen und Zukunft des Wahlbüros ab
Der Einwohnerrat der Stadt Zofingen hat die Revision der Gemeindeordnung im März mit 37:0 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Am 13. Juni 2021 entscheidet nun die Zofinger Stimmbevölkerung darüber. Neuerungen betreffen beispielsweise die Kompetenz, Stellen in der Stadtverwaltung zu bewilligen und die Zusammensetzung des Wahlbüros. Interessierte können am 2. Juni 2021 online oder telefonisch an einer Informationsveranstaltung teilnehmen.
Symbolbild von Stephanie Bröge / pixelio.de
Die wichtigste Änderung der Gemeindeordnung betrifft die Stellenbewilligungskompetenz. Heute muss der Stadtrat dem Einwohnerrat für jedes einzelne Stellenprozent eine Vorlage unterbreiten, selbst wenn dieses z. B. drittfinanziert ist und für die Stadt sogar Synergieeffekte mit sich bringt. Künftig genehmigt der Einwohnerrat eine Gesamtsumme an Stellenprozenten und hat damit weiterhin die Kontrolle über die maximal zur Verfügung stehenden Stellen. Innerhalb dieses Spielraums kann der Stadtrat die Verteilung der Stellen neu über die Bereiche und Abteilungen hinweg möglichst effizient und zielgerichtet vornehmen. Dies war bisher so nicht möglich. Der Einwohnerrat hat bereits vor Jahren ein flexibleres Modell für die Stellenzuteilung gefordert. Mit der Revision der Gemeindeordnung wird dieses Anliegen nun umgesetzt.
Ausserdem soll die Zusammensetzung des Wahlbüros geändert werden. Heute gehört dem Wahlbüro von Amtes wegen der gesamte Stadtrat an. Künftig sollen nur noch der Stadtammann, der Stadtschreiber oder die Vizestadtschreiberin sowie der Stadtweibel von Amtes wegen dem Wahlbüro angehören. Der im Milizsystem tätige Stadtrat wird entlastet. Dafür sollen neu sechs (bisher vier) Wahlbüromitglieder durch den Einwohnerrat gewählt werden. Drei davon (bisher zwei) müssen gleichzeitig Mitglieder des Einwohnerrats sein. Dies stärkt die Rolle des Einwohnerrats. Die Möglichkeit zum Beizug von Hilfspersonal wird beibehalten.
Abgesehen von der Anpassung der Stellenbewilligungskompetenz und der Änderung der Zusammensetzung des Wahlbüros geht es im Weiteren meist um kleinere sprachliche oder formelle Anpassungen. Diese sind wegen Vorgaben des übergeordneten Rechts oder aufgrund von Erfahrungen angezeigt oder sogar zwingend nötig.
Stimmt die Zofinger Bevölkerung der Revision der Gemeindeordnung zu, soll diese zu Beginn der neuen Legislatur am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Vorgängig müssen die beschlossenen Änderungen aber noch von der Gemeindeabteilung des kantonalen Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) formell genehmigt werden.
Am 2. Juni 2021 findet ab 18.00 Uhr online oder telefonisch eine Informationsveranstaltung statt. Die Zugangsdaten sind bei der Stadtkanzlei (stadtkanzlei@zofingen.ch, 062 745 71 10) erhältlich. Die Abstimmungsunterlagen treffen vor Pfingsten bei den Stimmberechtigten ein.
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