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Tempo 30 Zonen in Gemeinden müssen von der Kantonspolizei durchgesetzt werden

Immer mehr Gemeinden im Kanton Solothurn realisieren Tempo 30 Zonen in den Wohnquartieren. Das ist leider nötig, weil sehr viele Auto- und Lieferwagenfahrer ihre Geschwindigkeit in den Wohnquartieren nicht den Gegebenheiten anpassen oder stur auf Tempo 50 beharren, auch wenn Häuser, Gartenmauern oder die Vegetation bis an die Strasse reichen. In Wohnquartieren können hinter jedem Winkel Kinder, alte Menschen oder Tiere vor die Fahrzeuge laufen, im Gegensatz zu Kantons- oder Hauptstrassen, die mit Trottoirs wesentlich übersichtlicher gestaltet sind. Doch Tempo 30 Zonen müssen von der Kantonspolizei durchgesetzt werden, sonst bringen sie nichts.

Symbolbild von PIKSL Labor / pixelio.de


Die Auseinandersetzung mit verkehrsberuhigenden Massnahmen und deren Realisierung

insbesondere in Wohnquartieren und auf Schulwegrouten nimmt generell zu. So haben

zahlreiche Gemeinden im Kanton Solothurn bereits Tempo 30 auf Gemeindestrassen eingeführt oder sind daran, dies zu tun. Die Steigerung der Lebens- und Wohnqualität sowie

der Sicherheit für den Langsamverkehr sind wesentliche Gründe für die Umsetzung von

Massnahmen. Der Fokus der Strassenraumgestaltung in Wohnquartieren soll in Zukunft

auf die schwachen Verkehrsteilnehmenden und die Anwohnenden gelegt werden. Die

Form der Massnahmen ist entscheidend für den messbaren Erfolg, eine überwiegend positive Wahrnehmung der Effekte und eine grosse Akzeptanz in der Bevölkerung.


Beispiel Härkingen

Auch in der Gemeinde Härkingen sind die Verkehrssicherheit und verkehrsberuhigende Massnahmen ein wichtiges Thema. So wurden eine optimale Verkehrssicherheit für den Fuss- und Veloverkehr und eine nachhaltige und positive Weiterentwicklung des motorisierten Individualverkehrs u.a. durch Verkehrsberuhigungsmassnahmen als Ziel im räumlichen Leitbild der Gemeinde festgehalten. Als Massnahme soll die Anpassung des Temporegimes in den Quartieren geprüft werden. Auch während der Revision der Ortsplanung sind im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung diverse Begehren eingegangen, welche die Einführung vom Tempo 30 in den Wohnquartieren und bei Schulwegen verlangen.


Mit der Einführung von Tempo 30 nimmt der Gemeinderat von Härkingen die Anliegen aus der Bevölkerung auf und beabsichtigt nun das Ziel aus dem Räumlichen Leitbild, die Verkehrssicherheit zu verbessern, umzusetzen. Für folgende Gebiete wurde die Einführung einer Tempo-30-Zone überprüft

  • Nord (Hodler, Gaisenacker, Dingerten)

  • West (Winkel, Häberlig, Lochmatten, Hübelisacker, Nessler)

  • Ost (Äschimatt, Äsch, Geren)

  • Süd (Bünen, Teuffeler, Brämdacker, Güssacker)

Tempo 30 muss mit Kontrollen durchgesetzt werden, sonst machen sie keinen Sinn

Die Erfahrungen in anderen Gemeinden sind gut, weil die meisten Verkehrsteilnehmenden den Sinn darin einsehen. Jedoch sollten die 30-er Zonen unbedingt mit regelmässigen Radarmessungen durch die Kantonspolizei durchgesetzt werden. Sonst machen sie keinen Sinn. Denn es gibt immer Verweigerer, die absichtlich und provokativ mit 50 km/h oder mehr durch die Quartiere blochen. Dies muss unterbunden werden, denn es ist lebensgefährlich, weil Mensch und Tier die hohen Geschwindigkeiten in 30-er Zonen bald nicht mehr gewohnt sind und nicht mehr damit rechnen. Die meisten Gemeinden haben die finanziellen Möglichkeiten kaum, eigene Messgeräte zu betreiben. Die Durchsetzung der Tempo 30 Zonen sollte zur Daueraufgabe der Kantonspolizei werden.

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