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Optimierung des Contact Tracing im Aargau

Autorenbild: Kanton AargauKanton Aargau

Bei den aktuell sehr hohen Fallzahlen ist ein Contact Tracing nur möglich, wenn dieses automatisiert erfolgen kann. Positiv getestete Personen und deren enge Kontaktpersonen erhalten ab sofort automatisch Verfügungen. Wie bisher müssen positiv auf das Coronavirus getestete Personen im Kanton Aargau ihre Daten und jene von engen Kontaktpersonen selber erfassen. Telefonische Anrufe im Contact Tracing sind nicht mehr vorgesehen. Der Personalbestand der Coronavirus-Hotline wird im Gegenzug erhöht. Damit wird das Contact Tracing weiter optimiert, um mit der aktuellen Entwicklung Schritt zu halten.


DGS

Symbolgrafik von Gert Altmann / pixabay.com


Die dominierende Omikron-Virusvariante ist ansteckender als die bis Ende 2021 vorherrschende Delta-Variante und führt alleine im Kanton Aargau zu Fallzahlen von gegen 2’000 Ansteckungen pro Tag. Laut Modellrechnungen könnte sich diese Zahl noch einmal deutlich erhöhen. Die Verkürzung der Isolations- und Quarantänefristen, die seit dem 13. Januar 2022 gelten, führen im Contact Tracing nur zu einer geringen Entlastung, da die Dauer der Fristen eine untergeordnete Rolle spielt. Die neue Beschränkung des engen Kontaktes auf Personen, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten (beispielsweise in einem Pflegeheim), reduziert zwar die Anzahl Kontaktpersonen einer infizierten Person. Wenn die Fallzahlen gleichzeitig derart stark steigen, verpufft dieser Effekt.


Der Kanton Aargau hat bereits im Herbst 2021 einen Teil des Contact Tracing automatisiert. Positiv getestete Personen müssen seither selbständig ihre Daten und jene ihrer Kontaktpersonen erfassen. Eine telefonische Kontaktaufnahme fand nur noch dann statt, wenn fehlerhafte oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Dies war jedoch in einer Vielzahl von Fällen notwendig. Zudem musste das Contact Tracing die Isolations- und Quarantäneverfügungen teilweise manuell erstellen und versenden.


Verfügungen neu automatisch verfügbar

Die Software des Contact Tracing erstellt neu vollständig automatisch Isolations- und Quarantäneverfügungen und schickt sie positiv getesteten Personen und deren Kontaktpersonen per E-Mail zu. Das Contact Tracing führt lediglich Stichproben durch, um die Korrektheit der ausgestellten Verfügungen zu gewährleisten. Auf Telefonanrufe zur Vervollständigung von Daten wird ab sofort verzichtet. Wer bei der Selbstregistrierung fehlerhafte Angaben macht, erhält allenfalls auch eine fehlerhafte Isolations- oder Quarantäneverfügung.


Ein Teil des bisher im Contact Tracing eingesetzten Personals übernimmt innerhalb des Covid-19-Programms neue Aufgaben. Wegen der Automatisierung ist insbesondere mit einem erhöhten Aufkommen an Anfragen in der Hotline zu rechnen.


Die weitgehende Automatisierung führt auch dazu, dass nicht mehr alle bisher erfassten Daten zu infizierten Personen und deren Kontaktpersonen verfügbar sein werden. Die korrekte statistische Erfassung aller bisher verfügbaren Daten hat zurzeit keine Priorität. Datenlücken nimmt der Kanton Aargau zu Gunsten eines optimierten Contact Tracing in Kauf.


Contact Tracing Schritt für Schritt

In der Folge ist das Contact Tracing im Kanton Aargau Schritt für Schritt erklärt:

  1. Die positiven Fälle werden dem Contact Tracing über das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeldet. Danach schickt das Contact Tracing automatisch eine SMS und/oder eine E-Mail an die Personen mit einem positiven Testresultat.

  2. Das SMS und/oder die E-Mail enthält einen individualisierten Link, mittels welchem sich die infizierte Person über eine Website selbst registrieren und die Isolationsverfügung abhängig von einem allfälligen Symptombeginn anfordern kann. Die infizierte Person wird zudem aufgefordert, die engen Kontaktpersonen zu erfassen. Und sie kann angeben, ob sie den Zahlencode für die Swiss Covid App möchte. Registriert sich eine Person nicht selbst innerhalb eines bestimmten Zeitraums, erfolgt eine Erinnerung per SMS und/oder E-Mail.

  3. Die automatisch erstellte Isolationsverfügung wird der infizierten Person als PDF-Datei per E-Mail übermittelt (in der Regel innerhalb von 24 Stunden). Reagiert die infizierte Person nicht auf die Aufforderung zur Selbstregistrierung, wird ihr automatisch die Isolationsverfügung in Abhängigkeit des Testdatums als PDF-Datei per E-Mail zur Verfügung gestellt.

  4. Die durch die infizierte Person angegebenen engen Kontaktpersonen erhalten ihrerseits einen individualisierten Link zur Selbstregistrierung. Für den Fall, dass die enge Kontaktperson die Selbstregistrierung durchführt, erhält sie die Quarantäneverfügung ebenfalls als PDF-Datei per E-Mail. Unterlässt sie die Selbstregistrierung, erhält sie keine Quarantäneverfügung.

Die Möglichkeit der Selbstregistrierung über die Webseite steht auch Kontaktpersonen offen, die sich unabhängig von der Aufforderung des Contact Tracing durch einen individualisierten Link erfassen möchten. Um die Qualität der Selbstregistrierung sicherzustellen, muss eine Kontaktperson bei dieser Selbstregistrierung unter anderem die infizierte Person angeben.

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