Einschränkungen der repetitiven Tests im Aargau, weil Labore überlastet sind
Die Omikron-Variante des Coronavirus verbreitet sich sehr rasch und belastet die ohnehin knappen Testkapazitäten weiter. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat deshalb beschlossen, ab 10. Januar 2022 das kantonale Angebot für das repetitive Testen (ReTe) auf Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen zu fokussieren. Gemäss den vom Bund bei knappen Laborkapazitäten empfohlenen Priorisierungen wird daher das kantonale ReTe in den Betrieben und in Schulen bis auf weiteres nicht mehr angeboten. Der Regierungsrat hat weiter beschlossen, die Quarantänedauer für Kontaktpersonen von zehn auf sieben Tage zu verkürzen.
Symbolbild von Darko Stojanovic / pixabay.com
Die Coronavirus-Variante Omikron ist hoch ansteckend und führt auch im Kanton Aargau zu sehr hohen Infektionszahlen. Damit wird die Belastung des Gesundheitswesens bis hin zu den Rehabilitationskliniken weiter zunehmen.
Die Pandemie-Entwicklung und der durch Omikron zu erwartende weitere Anstieg der Fallzahlen erfordern eine Reduktion des kantonalen Angebots beim repetitiven Testen (ReTe). Die Zahl der positiven Pool-Proben hat sich innert weniger Wochen vervielfacht. Die Positivitätsrate liegt mittlerweile bei rund 20 Prozent. Mit einer höheren Anzahl positiver Poolproben steigt auch der Bedarf nach Nachtestungen, was bei den Testresultaten zu Wartezeiten von über 48 Stunden führt. Kann die Zeitdauer von Testabgabe bis Vorliegen des definitiven Resultats und der entsprechenden Isolation nicht massgeblich verkürzt werden, verliert ReTe im Zusammenhang mit Omikron seinen Sinn.
Ansteckungsketten können nicht mehr wirksam unterbrochen werden.
Grund für die zeitlichen Verzögerungen sind die schweizweit nach wie vor knappen Laborkapazitäten. Durch die Omikron-Entwicklung ist in den nächsten Wochen eine starke Auslastung der Labors mit priorisierten Einzeltests von symptomatischen Personen zu rechnen, was die ReTe-Kapazitäten in den Labors weiter schmälern wird. Zudem ist ab 17. Januar 2022 zusätzlich eine höhere Test-Nachfrage zu erwarten, da ab diesem Zeitpunkt gemäss dem im Dezember 2021 vom Bundesparlament erneut geänderten Covid-19-Gesetz Zertifikate für negative Pool- und Nachtests ausgestellt werden müssen.
Kantonales ReTe wird auf Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen fokussiert
Aufgrund der erwähnten Entwicklungen und Erkenntnisse hat der Regierungsrat am 4. Januar 2022 beschlossen, ab 10. Januar 2022 das ReTe auf Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen zu fokussieren; dies im Sinne der BAG-Empfehlungen zur Priorisierung der Testkapazitäten. Diese besagen, dass bei Testengpässen die Tests in erster Linie auf Personen beschränkt werden sollen, die engen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben.
Mitarbeitende von Spitälern und Kliniken, stationären Pflegeeinrichtungen, Leistungserbringer der Hilfe und Pflege zu Hause (beispielsweise Spitex) sowie Betreuungseinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern müssen sich neu zwei Mal pro Woche mittels ReTe auf eine Covid-19-Infektion testen lassen. Befreit von der Testpflicht sind sie dann, wenn sie ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder wenn sie seit weniger als vier Monaten genesen sind.
Stationären Einrichtungen (Spitäler, Heime, Reha-Kliniken und so weiter) wird empfohlen, Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner ebenfalls mit ReTe regelmässig auf eine Covid-19-Infektion zu testen, sofern die letzte Impfung oder die Genesung länger als vier Monate zurückliegt.
Repetitives Testen in Betrieben und Schulen wird bis auf weiteres nicht mehr angeboten
Die vom Bund bei Laborengpässen empfohlene Priorisierung des ReTe für Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen bei kantonalen ReTe-Programmen erfordert Abstriche in anderen ReTe-Bereichen. Aufgrund der beschränkten Laborkapazitäten und verzögerter Übermittlung der Testresultate kann ab 10. Januar 2022 das kantonale ReTe-Programm in Betrieben und in Schulen bis auf weiteres nicht mehr angeboten werden.
Der Kanton wird eine Wiederaufnahme des kantonalen ReTe-Angebots für Betriebe und Schulen prüfen, wenn die für eine wirksame Testung notwendigen Laborkapazitäten wieder verfügbar sind.
Anpassung des Ausbruchsmanagements an den Schulen
An der Volksschule wird die Regelung für Klassenquarantänen auf den 10. Januar 2022 verschärft. Bei drei positiven Fällen pro Klasse innert fünf Tagen ordnet der Kantonsärztliche Dienst eine Quarantäne für die ganze Klasse an (bisher fand zunächst eine Testung der gesamten Klasse statt). Eine Quarantäne wurde seit September 2021 nur noch in Ausnahmefällen – beispielsweise bei sehr vielen Ansteckungen – angewandt. An der Sekundarstufe II wird die bisherige Praxis fortgeführt, indem die Schulleitungen Klassen situativ vorübergehend in den Fernunterricht versetzen können, um Ansteckungsketten schnell und wirksam zu unterbrechen.
Weiterhin ist es wichtig, dass symptomatische Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen dem Unterricht fernbleiben und sich umgehend testen lassen. Diese Tests sind für die Betroffenen kostenlos. Symptomatische Schülerinnen und Schüler können von den Schulen nach Rücksprache mit den Eltern nach Hause geschickt werden.
Verzicht auf Lager empfohlen
Aufgrund der durch die Omikron-Variante verschärften Coronavirus-Lage folgt der Regierungsrat den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Bundesamts für Sport (BASPO) und empfiehlt den Schulen und weiteren Organisationen, auf die Durchführung von Lagern und Ausflügen mit Übernachtungen in Mehrbettzimmern bis auf weiteres zu verzichten. Wenn solche gleichwohl durchgeführt werden, müssen wie bisher sämtliche Teilnehmenden und Organisierenden bei Abreise über ein gültiges Covid-19-Zertifikat verfügen oder ein aktuelles negatives Testresultat (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorweisen können.
Quarantänedauer wird von zehn auf sieben Tage verkürzt
Das BAG hat die Kantone am 30. Dezember 2021 aufgefordert, Quarantäne-Erleichterungen vorzuziehen, um Personalengpässen durch die Omikron-Entwicklung vorzubeugen. Die Kantone sollen demnach nicht auf eine entsprechende Anpassung der nationalen Covid-19-Verordnung durch den Bundesrat warten.
Der Regierungsrat hat daher ab 10. Januar 2022 eine generelle Verkürzung der Quarantänedauer von zehn auf sieben Tage beschlossen. Von der Quarantäne befreit sind wie bisher geimpfte und genesene Personen gemäss aktuell gültiger Bundesverordnung. Diese regelt, dass geimpfte Personen nach der Grundimmunisierung 365 Tage von der Kontaktquarantäne befreit sind; genesene Personen sind ab dem 11. Tage nach der bestätigten Infektion während 365 Tagen von der Kontaktquarantäne ausgenommen.
Zudem kann die Abteilung Gesundheit des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) Mitarbeitenden von Betrieben und Organisationen, die für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung oder des Schulbetriebs relevant sind, weitere Quarantäne-Erleichterungen gewähren.
Impfung bleibt bester Ausweg aus der Pandemie
Der Regierungsrat ruft diejenigen Personen auf, sich impfen zu lassen, die das bisher noch nicht getan haben. Wer bereits eine Grundimmunisierung (Genesung und eine Impfung oder zwei Impfungen) erhalten hat, sollte sich möglichst rasch für eine Auffrischimpfung anmelden. Fast 30 Prozent der Aargauerinnen und Aargauer haben bereits eine Auffrischimpfung erhalten. Es gibt weiterhin genügend freie Termine. Die Kapazitäten in den Impfzentren wurden seit anfangs Dezember 2021 verdoppelt. Zudem kommen seit dieser Woche Angehörige der Armee sowie Freiwillige des Schweizerischen Roten Kreuzes in den Impfzentren zum Einsatz.
Seit dem 3. Januar 2022 ist es zudem im Kanton Aargau auch für Kinder ab fünf Jahren möglich, eine Covid-19-Impfung zu erhalten. Auffrischimpfungen und Impfungen für Kinder unter zwölf Jahren sind nur mit einer Voranmeldung über www.ag.ch/covid-impfanmeldung möglich. Wer eine Erst-Impfung erhalten möchte, bekommt diese in allen Impfzentren auch ohne Voranmeldung.
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