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Kanton Solothurn verschärft ab Freitag die Corona-Massnahmen

09.12.2020 - Nach wie vor stecken sich im Kanton Solothurn viel zu viele Menschen mit dem Coronavirus an. Die Spitäler arbeiten seit einigen Wochen an der Belastungsgrenze, die medizinische Grundversorgung ist gefährdet. Der Regierungsrat hat deshalb verschärfte Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen.


Regierungsrat SO


Die Situation ist besorgniserregend: Statt spürbar zu sinken, stabilisiert sich die Zahl der Coronafälle im Kanton Solothurn auf sehr hohem Niveau. Die Dunkelziffer Erkrankter ist mit einer Positivitätsrate von 19.8% hoch. Gleichzeitig lassen sich viel zu wenige Menschen auf Covid-19 testen. Die Reproduktionszahl Re, welche angibt, wie viele Personen von einer infektiösen Person durchschnittlich angesteckt werden, beträgt 1.2 und liegt damit weit über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.

Image by Gerd Altmann from Pixabay


Die Spitäler arbeiten seit Wochen an ihrer Belastungsgrenze und obwohl die Zahl der Intensivbetten beinahe verdoppelt wurde, ist die Lage äusserst fragil. Die medizinische Grundversorgung ist akut gefährdet. Die Situation in den Alters- und Pflegeheimen ist ebenfalls äusserst angespannt. In den letzten Wochen kommt es zunehmend zu erheblichen Ausbrüchen. Im Hinblick auf die Festtage sind dringend zusätzliche Massnahmen erforderlich.

Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat entschieden, die Massnahmen zu verschärfen. Diese sind mit den Nachbarkantonen abgesprochen und zu weiten Teilen deckungsgleich. Sie gelten bis längstens am 31. Januar 2021. Sollte sich die aktuelle Situation jedoch nicht rasch und spürbar verbessern, wird der Regierungsrat noch vor Weihnachten handeln und weitere Massnahmen beschliessen.

Ab Freitag, 11. Dezember 2020 gilt neu zusätzlich:

  • Restaurants: Es dürfen maximal 50 Personen gleichzeitig anwesend sein; Schliessung zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. Ausnahmen in Bezug auf die Öffnungszeiten für: Lieferdienste für Mahlzeiten, Restaurationsbetriebe für Hotelgäste, Betriebskantinen.

  • Bars werden geschlossen.

  • Sporteinrichtungen werden geschlossen. Dies gilt namentlich für Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von anderen Sportanlagen, einschliesslich Garderoben.

  • Ausnahmen: Nutzung von Turnhallen und Hallenbädern, inkl. Garderoben, für den obligatorischen und den freiwilligen Schulsport der Volksschule, Nutzung von Turnhallen ohne Garderoben für den alternativen Unterricht der Sekundarstufe II, sowie professionelle Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe.

  • An der Volksschule wird die Schutzstufe erhöht und das Schutzprinzip «Cocon» aktiviert. Das Schutzprinzip «Cocon» definiert die Schulanlage als nicht öffentlich zugänglicher Raum. Die Schulanlagen stehen ausschliesslich dem Schulbetrieb der Volksschule zur Verfügung, eine Fremdnutzung der Anlagen sowie der Zugang Dritter ist ausgeschlossen.

  • Casinos und Spielhallen werden geschlossen.

  • Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen, wie insbesondere Bowling-, und Billardzentren sowie Kletterhallen, werden geschlossen. Ausnahmen: Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzerthäuser, Theater

  • Veranstaltungen: Es gilt eine Beschränkung auf maximal 15 Personen. Ausnahmen: Am 24., 25., 26. und 31. Dezember 2020 sowie am 1., 6. und 7. Januar 2021 sind in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfindende Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen zulässig.

Ausserdem wird im Rahmen einer Allgemeinverfügung für die Alters- und Pflegeheime ein generelles Besuchs- und Ausgangsverbot erlassen. Dieses gilt ab Donnerstag, 10. Dezember bis und mit 23. Dezember 2020. Mit dieser Massnahme sollen über die Festtage kontrollierte Besuche und Kontakte wieder möglich sein.

Aktuelle Situation Bürgerspital Solothurn und Kantonsspital Olten Die seit Anfang Oktober konstant wachsenden Fallzahlen im Kanton Solothurn sind für die Solothurner Spitäler AG (soH) an ihren beiden grossen Standorten Bürgerspital Solothurn und Kantonsspital Olten eine immense Belastung. Bereits Anfang November musste die Anzahl der beatmeten Intensivbetten auf 25 erhöht werden. Sowohl in Olten als auch in Solothurn führt die soH ausserdem zwei bis drei Isolierstationen für nicht zu beatmende COVID-Patientinnen und Patienten. In Solothurn gibt es zusätzlich eine Station für COVID-Verdachtsfälle. Bis zu 100 COVID-Patienten pro Tag mussten in den letzten Wochen gleichzeitig behandelt und gepflegt werden.


Im Gegensatz zu anderen Kantonen verfügt der Kanton Solothurn über keine weiteren Spitäler, die in grösserem Umfang COVID-19-Patienten aufnehmen und sie adäquat behandeln könnten. Hinzu kommt, dass auch eine Verlegung in andere Kantone aufgrund der gesamtschweizerischen Situation schwierig ist.

Sowohl die Behandlung als auch die Pflege von spitalbedürftigen COVID-Patienten ist hochkomplex und anspruchsvoll. Das ärztliche, pflegerische und therapeutische Fachpersonal leistet dabei höchsten Einsatz. Die konstant bleibenden Fallzahlen führen aber dazu, dass es für die Mitarbeitenden aktuell keine Aussicht auf eine Abnahme der Arbeitslast gibt. Die permanente hohe Belastung der Mitarbeitenden führt zu vermehrten Krankheitsausfällen und trotz aller Vorsichtsmassnahmen auch zu einer erhöhten Gefahr der Selbstansteckung am Sars-CoV-2-Virus.

Für die soH ist es deshalb dringlich, dass die Regierung des Kantons Solothurn rasch Massnahmen einleitet, die zu einem Absinken der Fallzahlen führt. Die soH appelliert ausserdem an die Bevölkerung, dass sich Personen mit Symptomen ungeachtet der möglichen Folgen – Quarantäne oder Isolation – sofort testen lassen, um weitere Ansteckungen zu verhindern.

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