Erschwil: Krebspest in der Lüssel nachgewiesen
In der Lüssel in Erschwil wurden an der Krebspest verendete Dohlenkrebse gefunden. Die Krebspest ist eine zu bekämpfende Seuche und bedroht die Bestände der einheimischen Krebse. Sie ist ungefährlich für den Menschen oder für andere Tiere. Dennoch darf die Lüssel mitsamt ihren Seitenbächen nicht befischt werden, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.
Dohlenkrebs (Bild: Kanton Aargau)
In Erschwil wurden Ende Mai tote Dohlenkrebse entdeckt. Laboruntersuchungen haben nun bestätigt, dass die Krebse an der Krebspest verendet sind. Die Krebspest ist ein hochansteckender Pilz, aber ungefährlich für den Menschen und andere Tiere. Die Pilzsporen kommen in grosser Dichte in den befallenen Gewässern vor. Sie werden über Menschen, Tiere und Geräte wie Angelschnüre und Gummistiefel von einem verseuchten Gebiet in unverseuchte Gebiete verschleppt. Fischen in der Lüssel stellt zurzeit ein Verbreitungsrisiko der Krebspest für die schweizweit stark gefährdeten, einheimischen Flusskrebse dar.
Aus diesem Grund hat der Veterinärdienst in Zusammenarbeit mit der Abteilung Fischerei des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei und den Verantwortlichen des Kanton Baselland beschlossen, den gesamten Lauf der Lüssel zum Krebspest-Sperrgebiet zu erklären.
Die Lüssel darf nicht befischt werden. Auch für andere Freizeitaktivitäten sollte der Fluss nicht betreten werden. Die Abteilung Fischerei und der Veterinärdienst rufen Hundehalterinnen und –halter sowie Reiterinnen und Reiter dazu auf, ihre Tiere nicht in die Lüssel zu lassen, damit sie den Erreger nicht in andere Gewässer weiterverschleppen. Bitte fassen Sie auf keinen Fall tote oder lebende Krebse an. Die Massnahmen gelten auf unbestimmte Zeit und werden aufgehoben, sobald es die Seuchenlage zulässt.
Da sich der Erreger der Krebspest auch auf toten Krebsen vermehrt, wird gebeten, Beobachtungen von Krebsen dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei zu melden.
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