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Brittnau, Strengelbach und Zofingen entscheiden über Regionale Oberstufe

Die Bezirksschülerinnen und Bezirksschüler aus Brittnau und Strengelbach gehen bereits in Zofingen zur Schule. Ob auch diejenigen der Sekundar- und Realschule folgen werden, entscheiden die Gemeindeversammlungen von Strengelbach und Brittnau am 27. Oktober respektive am 17. November 2021. Der Zofinger Einwohnerrat nimmt am 25. Oktober 2021 Stellung zu den dafür nötigen Gemeindeverträgen.

Symbolbild von S. Hofschlaeger / pixelio.de


Die Exekutiven von Brittnau, Strengelbach und Zofingen sind überzeugt, dass sich die Führung eines gemeinsamen Oberstufenzentrums für alle drei beteiligten Gemeinden lohnt. Sie sehen dabei Vorteile auf der qualitativen wie auch auf der finanziellen Seite. Die Synergien möchten sie gemeinsam nutzen und befürworten deshalb die neuen Gemeindeverträge.


Synergien nutzen

Mit einem gemeinsamen Oberstufenzentrum ergeben sich allgemein mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum in Bezug auf Wahlfächer, Ressourcen, Förderangebote, Schulsport, Skilager, Mittagstisch usw. Ausserdem können sinnvolle Klassengrössen gewährleistet werden. Mit einem grösseren Kollegium gibt es zudem mehr Kompetenzen im Lehrkörper, und die Schulleitung verfügt über ein Pensum mit weit über 100 %. Dadurch können alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe von einem qualitativ sehr guten Angebot profitieren. Vorteile ergeben sich auch mit Blick auf zukünftige Schulreformen und den Trend zu grösseren Schulzentren auf der Oberstufe. Dank vieler Synergien können die Kosten gemeinsam optimiert werden.


Im November 2019 genehmigte der Zofinger Einwohnerrat den Projektierungskredit für ein neues Oberstufenschulhaus. Gleichzeitig wurde beschlossen, den nötigen Schulraum auch für die Schülerinnen und Schüler von Brittnau und Strengelbach einzuplanen.


Grundsätzlich trägt die Standortgemeinde Zofingen die Investitionskosten für die Erstellung und Instandsetzung des Schulhauses und ist auch alleinige Eigentümerin. Die Wohngemeinden der auswärtigen Schülerinnen und Schülern bezahlen im Gegenzug Schulgeld. Sie beteiligen sich in Form von jährlichen Anlagekostenanteilen an den Investitionen, vergleichbar mit einer variablen Miete, welche von der Anzahl Schülerinnen und Schüler abhängig ist. Der Anlagekostenanteil wird ab Vertragsbeginn während vier Jahren pro Schülerin und Schüler auf jährlich CHF 2'550 für die Sekundarschule und CHF 3'000 für die Realschule fixiert. Danach wird der Anlagekostenanteil gemäss den Bestimmungen der geltenden Schulgeldverordnung jährlich neu berechnet. Über die Betriebskosten beteiligen sich die Wohngemeinden zudem an den laufenden Kosten für den Schulbetrieb (Lehrmittel, Informatik, Hauswartung, Schulleitung und -verwaltung usw.).


Bei einem Ja zu den Gemeindeverträgen zwischen Brittnau, Strengelbach und Zofingen treten diese unter dem Vorbehalt in Kraft, dass der Baukredit für das neue Oberstufenschulhaus durch den Einwohnerrat und die Zofinger Stimmbevölkerung genehmigt wird und das Gebäude termingerecht erstellt werden kann. Weiter wurde vereinbart, dass die an der Oberstufe Brittnau bestehenden Klassen bei der Integration ins gemeinsame Oberstufenzentrum in Zofingen nicht neu aufgeteilt und nach Möglichkeit von ihren Klassenlehrpersonen weitergeführt werden.

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