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Änderung des Gesundheitsgesetzes bedroht ambulante Versorgung

Am 18. Juni stimmt die Bevölkerung über eine Änderung im Gesundheitsgesetz des Kantons Solothurn ab. Sie sieht eine Zulassungsbeschränkung in der ambulanten Medizin vor. Grund der Änderung ist eine Bundesregelung zur Bekämpfung der Überversorgung. Doch die Realität im Kanton Solothurn ist eine andere. Es herrscht einen Mangel an Ärztinnen und Ärzten. Das Bevölkerungswachstum, eine alternde Gesellschaft und der immer schlimmer werdende Fachkräftemangel treiben uns in eine medizinische Unterversorgung.


Überparteiliches Komitee «Nein zu weniger Qualität in der Medizin.»

v.l.n.r.: Stefan Nünlist, Markus Spielmann, Sibylle Jecker und Daniel Probst vom überparteilichen Komitee «Nein zu weniger Qualität in der Medizin.» (Bild zVg.)


Das Gesetz ist eine undurchsichtige bürokratische Blackbox. Es öffnet der politischen Willkür Tür und Tor. Volk und Parlament haben keine Mitsprache mehr. Der Beamtenapparat wächst. Ohne einen Mehrwert für das Gesundheitswesen werden zusätzliche Beamtenstellen geschaffen. Völlig offen bleibt, wann in einem medizinischen Fachgebiet eine Obergrenze eingeführt wird. Die geforderte Zulassungsbeschränkung basiert auf der Annahme, dass es zu viele Ärztinnen und Ärzte gibt. Tatsächlich geht die Entwicklung in die andere Richtung.


Gesundheitswesen braucht nicht noch mehr Bürokratie

Es gibt keine Daten und Fakten für die Berechnung von belastbaren Höchstzahlen. Auf dieser wackligen Basis sollen aber weitreichende Entscheide gefällt werden. Die geplante Änderung im Solothurner Gesundheitsgesetz ist beispielhaft für eine bürokratische Planwirtschaft. Zusätzliche Beamte sollen die medizinische Überversorgung untersuchen und regulieren. Dabei wissen wir alle, dass es im Kanton Solothurn zu wenig Ärztinnen und Ärzte hat. Und das Problem verschärft sich. Die Nachfrage nach medizinischen Leistungen steigt und die Mehrheit der Ärzteschaft steht kurz vor dem Pensionsalter oder hat dieses bereits erreicht. Es braucht keine zusätzlichen Staatstellen, um eine nicht vorhandene Überversorgung zu regulieren. Was es braucht, sind Anstrengungen, damit die Versorgungsqualität im ganzen Kanton trotz knappen Personalressourcen sichergestellt werden kann. Es braucht im Gesundheitswesen weniger und nicht mehr Bürokratie.

Ärzte-Nachwuchs wird abgewürgt

Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist deutlich spürbar. Ärztinnen und Ärzte sind Man-gelware. Der Bundesrat will darum die Ausbildungsplätze erhöhen. Da passt es nicht zusammen, die Berufsausübung nach der Ausbildung zu behindern. Erfahrene Ärztinnen und Ärzte können keine eigene Praxis eröffnen. Sie bleiben im Spital und versperren den jungen Assistenzärztinnen und -ärzte die Weiterentwicklung. Diese Ärztinnen und Ärzte fehlen in der Zukunft. Doch sie wären dringend nötig. Ein Gesundheitssystem profitiert von jungen Menschen. Es kann sich dank ihnen erneuern und weiterentwickeln. Wenn der Kanton künftig nur noch den bisherigen Ärzten die Zulassungserlaubnis erteilt, dann veraltet das Wissen. Wenn die Anzahl Fachärzte staatlich reduziert wird, führt das zu längeren Wartezeiten und die Versorgungsqualität wird schlechter.

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