Ab Schuljahr 22/23 keine Schüler aus den Kantonen AG und BL mehr an FMS Basel-Stadt
Die vier Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben in einer Absichtserklärung ein gemeinsames Vorgehen bei der Neuregelung der gegenseitigen Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an ihren Mittelschulen vereinbart. Eine erste Massnahme wird per Schuljahr 2022/23 umgesetzt mit der Entlastung der Fachmaturitätsschule (FMS) Basel-Stadt.
Departement Bildung, Kultur und Sport
Zwischen den Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz bestehen enge Verbindungen durch die gegenseitige Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an die Mittelschulen. Da im aargauischen Fricktal derzeit eine Mittelschule fehlt, besucht die grosse Mehrzahl der dort wohnhaften Jugendlichen die Mittelschulen in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Schülerinnen und Schüler aus den Baselbieter Gemeinden Allschwil und Schönenbuch können auch eine Mittelschule im Kanton Basel-Stadt besuchen. Ausserdem sind etliche Schülerinnen und Schüler aus dem solothurnischen Schwarzbubenland auf den Besuch der Mittelschulen in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt angewiesen.
An den Mittelschulen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt wird der Schulraum aufgrund der demografischen Entwicklung zunehmend knapp. Um diese Herausforderung gemeinsam zu meistern, haben die vier Kantone des Bildungsraums Nordwestschweiz in enger Abstimmung Entlastungsmassnahmen ausgearbeitet und in einer Absichtserklärung festgehalten. Diese beruht auf vier Eckpfeilern:
Ab dem Schuljahr 2022/23 wird die FMS Basel-Stadt von den Schülerinnen und Schülern aus Aargau und Basel-Landschaft entlastet.
Frühestens ab Schuljahr 2025/26 werden die Mittelschulen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt von den Schülerinnen und Schülern aus dem Aargau entlastet.
Frühestens ab Schuljahr 2028/29 werden die Mittelschulen des Kantons Basel-Stadt von den Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Basel-Landschaft entlastet.
Die Mittelschülerinnen und -schüler mit Wohnsitz im Kanton Solothurn sind von den Veränderungen nicht betroffen.
Für die Übergangsphase haben sich die vier Kantone auf den Grundsatz geeinigt, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung dort beenden können, wo sie sie begonnen haben. Die FMS Basel-Stadt wird ab Schuljahr 2022/23 keine Schülerinnen und Schüler aus den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft mehr aufnehmen.
Erste Veränderungen für Fricktaler Schülerinnen und Schüler ab Schuljahr 2022/23
Ab dem Schuljahr 2022/23 besuchen die Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal, welche eine FMS absolvieren wollen, diese im Kanton Basel-Landschaft. Frühestens ab dem Schuljahr 2025/26 werden die Mittelschulen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt schrittweise von den Schülerinnen und Schülern aus dem Fricktal entlastet. Für die Übergangsphase bis zur geplanten Inbetriebnahme einer mit genügend Kapazität für alle Fricktaler Mittelschulschülerinnen und -schüler ausgestatteten eigenen Mittelschule im Fricktal im Jahre 2028 werden seitens des Kantons Aargau in Absprache mit den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt verschiedene Varianten geprüft.
Handlungsbedarf im Kanton Basel-Landschaft
Im Januar 2020 hat der Regierungsrat Basel-Landschaft die Beibehaltung der fünf Gymnasien und vier FMS-Standorte sowie die Sistierung der beschränkten innerkantonalen Schulwahlfreiheit ab dem Schuljahr 2021/22 beschlossen. Zur Entlastung der FMS Basel-Stadt werden die Schülerinnen und Schüler aus Allschwil und Schönenbuch sowie die Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal ab 2022/23 im Baselbiet beschult. Frühestens ab Schuljahr 2025/26 werden die Mittelschulen im Baselbiet von den Aargauer Schülerinnen und Schülern entlastet. Die Entflechtung der Schülerströme zwischen den Gymnasien Basel-Landschaft und Basel-Stadt erfolgt frühestens per Schuljahr 2028/29. Ausgehend von den Standortrichtgrössen und aufgrund der heutigen Raumsituation sind an den Standorten Oberwil und Liestal bauliche Massnahmen unumgänglich. Die diesbezügliche Machbarkeitsstudie sowie Investitionsplanung folgen in einem nächsten Schritt. Dabei gilt es insbesondere auch die Fragen rund um das Thema der Erschliessung des Standorts Oberwil für die Gemeinden Allschwil und Schönenbuch zu klären.
Langfristig genügend Raumkapazitäten an den Mittelschulen Basel-Stadt
Durch den Verzicht auf die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft kann ab dem Schuljahr 2022/2023 die Raumknappheit an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt abgefedert werden. Frühestens ab dem Schuljahr 2025/26 werden die baselstädtischen Gymnasien in einem ersten Schritt von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Aargau entlastet, in einem zweiten Schritt frühestens ab dem Schuljahr 2028/2029 dann auch von den Schülerinnen und Schülern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Allschwil und Schönenbuch. Damit ist sichergestellt, dass an den Gymnasien in Basel-Stadt genügend Raumkapazitäten für das prognostizierte demografische Wachstum zur Verfügung stehen.
Solothurner Schülerinnen und Schüler sind nicht betroffen
Von den Änderungen und Neuregelungen sind die Schülerinnen und Schüler aus den Bezirken Dorneck und Thierstein, die ein Gymnasium oder eine Fachmittelschule in den Kantonen Basel-Landschaft oder Basel-Stadt besuchen wollen, nicht betroffen. Es gelten unverändert die Bedingungen des Regionalen Schulabkommens (RSA) 2009 und des Vertrags über das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein.
Entscheidungen liegen bei den einzelnen Kantonen
Für die Umsetzung der ersten drei Eckpfeiler sind in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt noch verschiedene Entscheidungen von den zuständigen Gremien zu bestätigen. Oberste Zielsetzung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler im Bildungsraum Nordwestschweiz einen Ausbildungsplatz erhalten, der ihre persönliche Laufbahnentwicklung unterstützt.
Weitere Informationen zum Bildungsraum Nordwestschweiz sind unter www.bildungsraum-nw.ch zu finden.
Symbolbild von Sebastian Bernhard / pixelio.de
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